Politik und Behörden
Der Kanton Nidwalden verfügt über eine überschaubare Verwaltungsstruktur, die effiziente Abläufe und einen direkten Austausch zwischen Bevölkerung und Behörden begünstigt.
Landrat
Die gesetzgebende Gewalt (Legislative) liegt beim Landrat, dem Parlament des Kantons. Er setzt sich aus 60 Mitgliedern zusammen und repräsentiert die Bevölkerung in ihrer politischen Vielfalt. Der Landrat ist für die Gesetzgebung zuständig und nimmt die Oberaufsicht über Regierung, Verwaltung sowie Ober- und Verwaltungsgericht wahr. Um die parlamentarische Arbeit zu vertiefen und effizient zu gestalten, werden Sachgeschäfte in Kommissionen vorberaten.
Regierungsrat
In der Exekutive ist der Regierungsrat als siebenköpfiges Kollegium für die Umsetzung der Gesetze und die Führung der kantonalen Verwaltung verantwortlich. Die Regierung setzt sich derzeit aus drei Mitgliedern der Mitte, zwei der SVP sowie je einem Vertreter der FDP und der GLP zusammen. Zur Unterstützung seiner Tätigkeit bedient sich der Regierungsrat ebenfalls ständiger Kommissionen, die fachliche Themen vorbereiten und koordinieren.
Gerichte
Die Judikative des Kantons Nidwalden besteht aus dem Kantonsgericht, dem Obergericht und dem Verwaltungsgericht. Diese Gerichte gewährleisten die unabhängige Rechtsprechung und sichern die rechtsstaatliche Ordnung im Kanton.
Abstimmungen und Wahlen
Ein zentrales Element der direkten Demokratie in Nidwalden bilden die Abstimmungen und Wahlen. Die stimmberechtigte Bevölkerung kann über wichtige kantonale Sachfragen direkt mitentscheiden. Diese direktdemokratischen Instrumente ermöglichen es den Bürgerinnen und Bürgern, die Entwicklung des Kantons aktiv mitzugestalten.
Die Mitglieder des Landrats und des Regierungsrats werden alle vier Jahre in Form von Gesamterneuerungswahlen vom Volk gewählt, was die demokratische Legitimation stärkt und die Verankerung der politischen Verantwortung in der Bevölkerung sicherstellt.