Informationen Asyl- und Flüchtlingsbereich

Übersicht
Die Schweizerische Migrationspolitik umfasst drei Pfeiler: Die Sicherung und Förderung des Wohlstandes unseres Landes, die Gewährung von Schutz für Verfolgte und die Sicherheit für Einheimische und Zugewanderte.

Das Staatssekretariat für Migration ist zuständig für alle ausländer- und asylrechtlichen Belange in der Schweiz.

Allgemeines
Im Anschluss an den Aufenthalt in einem der Empfangs- und Verfahrenszentren des Bundes werden Asylsuchende nach einem bestimmten Verteilschlüssel einem Kanton zugewiesen. Dem Kanton Nidwalden werden gemäss Asylverordnung des Bundes 0.5 % aller asylsuchenden Personen zugewiesen.

Im Kanton Nidwalden unterstehen Asylsuchende, anerkannte Flüchtlinge und vorläufig aufgenommene Ausländer der Gesundheits- und Sozialdirektion bzw. bis 12 Jahre nach Einreise dem Amt für Asyl und Flüchtlinge, welches für die Ausrichtung der wirtschaftlichen und persönlichen Sozialhilfe, für die Integration sowie für die Unterbringung und Betreuung zuständig ist.

Am neuen Wohnort wird eine altersentsprechende Selbständigkeit erwartet, d.h. es muss beispielsweise selbständig gekocht, geputzt oder eingekauft werden. Das Amt für Asyl und Flüchtlinge fördert und unterstützt dabei nach Möglichkeit.

Unterkunft und Betreuung

Der Kanton Nidwalden verfügt über mehrere im Kanton verteilte Kollektivunterkünfte. Alle dem Kanton Nidwalden zugewiesenen Personen werden in einer ersten Phase in einer dieser Unterkünfte untergebracht. In einer zweiten Phase können anerkannte Flüchtlinge und vorläufig aufgenommene Personen in Wohnungen im Kanton untergebracht werden.

Finanzielle Unterstützung

Asylsuchende, anerkannte Flüchtlinge und vorläufig aufgenommene Personen, die nicht über die nötigen Mittel zur Bestreitung des Lebensunterhalts für sich und ihre unterhaltsberechtigten Familienangehörigen verfügen, haben Anspruch auf finanzielle Unterstützung durch das Amt für Asyl und Flüchtlinge. Die bezogene finanzielle Unterstützung ist zurückzuerstatten, wenn sich die hilfsempfangende Person in Folge Erbschaft oder aus anderen Gründen in günstigen wirtschaftlichen Verhältnissen befindet.

Gesundheitsvorsorge
Die obligatorische Krankenpflegeversicherung (KVG) wird durch das Amt für Asyl und Flüchtlinge sichergestellt.

Integration

Anerkannte Flüchtlinge und vorläufig aufgenommene Personen verlassen die Schweiz in der Regel nicht mehr. Die erfolgreiche Integration dieser Personen ist demzufolge für den Kanton Nidwalden aber auch für die anerkannten Flüchtlinge und vorläufig aufgenommenen Personen selbst von grossem Nutzen. Gelingt eine nachhaltige Arbeitsmarktintegration, wird der Kanton Nidwalden von Sozialhilfekosten entlastet. Zudem dient eine erfolgreiche Integration dem chancengleichen Zugang zu Schule, Berufsbildung, Arbeitsmarkt und Gesundheitswesen, kann aber auch soziale Abgrenzung und Kriminalität verhindern.

Eine erfolgreiche Integration zeigt sich namentlich in der Respektierung der rechtsstaatlichen Ordnung und der Werte der Bundesverfassung, im Erlernen der deutschen Sprache, in der Auseinandersetzung mit den Lebensbedingungen der Schweiz sowie im Willen zur Teilnahme am Wirtschaftsleben und zum Erwerb von Bildung.


Die Hauptverantwortung liegt dabei bei den Flüchtlingen und vorläufig aufgenommenen Personen selbst. Der Kanton nimmt eine unterstützende, beratende, fördernde und fordernde Funktion ein. Den individuellen Ressourcen und persönlichen Verhältnissen der Klienten wird Rechnung getragen



Rückkehrhilfe
Die Rückkehrberatungsstelle des Amts für Asyl und Flüchtlinge ist die Anlaufstelle im Kanton für alle Personen aus dem Asyl- und Flüchtlingsbereich, die freiwillig in ihr Herkunftsland zurückkehren wollen.


Die Rückkehrhilfe bietet Unterstützung bei der Organisation der Heimreise und der Reintegration.

Zugehörige Objekte

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