Direktzahlungen Landwirtschaft

Direktzahlungen (Bund)
Die gemeinwirtschaftlichen Leistungen, die die Landwirtschaft nach Artikel 104 Bundesverfassung erbringen soll, werden mit jeweils einer spezifischen Direktzahlungsart gefördert. Die Stossrichtung der einzelnen Direktzahlungsinstrumente wird auch in der Bezeichnung des jeweiligen Beitragstyps wiedergegeben.

Termine für die Gesuchseinreichung:

  • Jährliches Gesuch im Rahmen der Datenerhebung zwischen 15. Januar und 28. Februar
  • Neuanmeldung von Programmen: 31. August vor dem Beitragsjahr
  • Beiträge im Sömmerungsgebiet zwischen 1. und 31. August

Direktzahlungen (Kantonale Fördermassnahmen)
Das kantonale Landwirtschaftsgesetz hat verschiedene Massnahmen zur Förderung der kantonalen Landwirtschaft vorgesehen. Folgende Massnahmen werden im Rahmen des Direktzahlungswesens administriert:
  • Landschaftsqualitätsbeiträge
  • Vernetzungsbeiträge
  • Emissionsmindernde Ausbringverfahren von flüssigen Hofdüngern
  • Graslandbasierte Milch- und Fleischproduktion

Kontrollwesen in der Landwirtschaft
Landwirtschaftsbetriebe unterliegen sowohl öffentlichrechtlichen (Landwirtschaft/Veterinärwesen) wie privatrechtlichen (Labelprogramme) Kontrollen.
Die Landwirtschaftsämter der Kantone SZ, NW und ZG betreiben gemeinsam einen vom Bund akkreditierten landwirtschaftlichen Kontrolldienst (KDSNZ). Dieser führt erforderliche Kontrollen im Auftrag der Kantone und der Landwirte durch, mit dem Ziel, möglichst viele «Kontrollen aus einer Hand» zu koordinieren und abzuwickeln.

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Gesetzliche Grundlagen

Beitragsarten Direktzahlungen in der Landwirtschaft

Die gemeinwirtschaftlichen Leistungen, die die Landwirtschaft nach Artikel 104 Bundesverfassung erbringen soll, werden mit jeweils einer spezifischen Direktzahlungsart gefördert. Die Sto…
Die gemeinwirtschaftlichen Leistungen, die die Landwirtschaft nach Artikel 104 Bundesverfassung erbringen soll, werden mit jeweils einer spezifischen Direktzahlungsart gefördert. Die Stossrichtung der einzelnen Direktzahlungsinstrumente wird auch in der Bezeichnung des jeweiligen Beitragstyps wiedergegeben. Die folgende Abbildung zeigt das Konzept und den Aufbau des neuen Direktzahlungssystems.

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Direktzahlungen

Kontrollwesen in der Landwirtschaft

Die Landwirtschaftsämter der Kantone SZ, NW und ZG betreiben gemeinsam einen vom Bund akkreditierten landwirtschaftlichen Kontrolldienst. Dieser führt erforderlichen Kontrollen gemäss. D…

Die Landwirtschaftsämter der Kantone SZ, NW und ZG betreiben gemeinsam einen vom Bund akkreditierten landwirtschaftlichen Kontrolldienst. Dieser führt erforderlichen Kontrollen gemäss. Direktzahlungsverodnung durch.
Mit dem Ziel, möglichst viele «Kontrollen aus einer Hand» abzuwickeln, werden auch die Inspektionen im Bereich privater Labelgeber (IP-Suisse, QM-Schweizerfleisch, Suissegarantie, Sbrinz) koordiniert durchgeführt.
Mit den amtlichen Fachassistenten (AFA) werden im Auftrag des Veterinärdienstes auch Kontrollen im veterinärechtlichen Bereich durchgeführt.

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