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Lärm / Schall
Lärm
Die grössten Lärmbelastungen werden im Kanton Nidwalden durch den Strassen-, den Schiess- und den Fluglärm verursacht. Angesichts der immer dichteren Besiedlung des Kantons nehmen auch lästige Lärmquellen wie Baustellen- und Alltagslärm zu. Die Auswirkungen von Lärmbelastung auf den Menschen hängen hauptsächlich vom Geräuschpegel und der Expositionsdauer ab und können die menschliche Gesundheit beeinträchtigen.
Vorsorglich sind Massnahmen bei der Planung von Gebäuden und Anlagen sowie direkt an der Lärmquelle vorzunehmen.
Schall
Für Discos und Konzerte regelt die Verordnung zum NISSG (V-NISSG) die Lautstärke, welche dem Publikum von Veranstaltungen mit elektronisch verstärkter Musik zugemutet werden darf. Mehr dazu unter Lärm - Veranstaltungen / Schall und Laser.
Erschütterungen
Im Bus, Tram, Zug oder auch im Auto sind Erschütterungen nichts Aussergewöhnliches und meistens stören wir uns auch nicht daran. Sind wir aber zu Hause oder am Arbeitsplatz solchen Einwirkungen ausgesetzt, sind sie für uns äusserst lästig.
Obwohl das Umweltschutzgesetz (USG) vom Oktober 1983 die Festlegung von Immissionsgrenzwerten auch für Erschütterungen verlangt, fehlen solche Grenzwerte heute immer noch.
Themenbezogene Links
Gesetzliche Grundlagen
| • | Umweltschutzgesetz (USGExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.) |
| • | Lärmschutzverordnung (LSVExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.) |
| • | Kantonales Umweltschutzgesetz Nidwalden (kUSGExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.) |
| • | Kantonale Umweltschutzverordung Nidwalden (kUSVExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.) |
| • | Anhang 2 LSV: Berechnung/MessungExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. |
Richtlinien / Wegleitungen / Berichte
| • | Weisung für die Beurteilung von Erschütterungen und Körperschall bei Schienenverkehrsanlagen (BEKS)Externer Link wird in einem neuen Fenster geöffnet., Bundesamt für Umwelt (BAFU) |
| • | Strassen: Lärmbelastungskataster, WebGisExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. |
Lärm - Alltag / Bauarbeiten
Alltagslärm, massgebende Konflikte
Alltagslärm wird direkt oder indirekt durch alltägliche Aktivitäten von Menschen erzeugt. In der Lärmschutzverordnung gibt es hierfür keine Grenzwerte. Alltagslärm muss im Einzelfall beurteilt werden. Mögliche Konflikte entstehen durch:
• Tierlärm in Wohnzonen (krähende Hähne, bellende Hunde, Kuhglocken, usw.)
• Emissionen von Freizeitaktivitäten (Motoreneinstellungen, Kreissägen, Musizieren usw.)
• Kirchenglocken, Wasserspiele
• Betrieb von Gaststätten, Sportplätzen, Skater-Anlagen
• usw.
Baulärm
Im Rahmen der Umwelt- und Baugesetzgebung hat der Bauherr dafür zu sorgen, dass keine übermässigen Einwirkungen auf die Nachbarschaft entstehen. Die Grundlagen für die Beurteilung und die Massnahmen zur Begrenzung des Baulärms findet man in der Baulärm-Richtlinie Externer Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.des Bundes.
Zuständigkeiten
| Amt für Umwelt: | Fachstelle, Auskünfte |
| Gemeinden: | Baubewilligungen, Kontrollen, Behandlungen von Klagen |
Gesetzliche Grundlagen
| • | Kantonales Strafgesetz (ÜbertretungsstrafgesetzExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.) | |
| • | Zivilgesetzbuch (ZGB)Externer Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. | |
Richtlinien / Wegleitungen / Berichte
| • | Baulärm-RichtlinieExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet., Bundesamt für Umwelt (BAFU) |
| • | Beurteilung von Alltagslärm, VollzugshilfeExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet., Bundesamt für Umwelt (BAFU) |
| • | Kultur- und Gastgewerbebetriebe,Externer Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. Vollzugshilfe Vereinigung kant. Lärmschutzfachleute (Cercle Bruit) |
Lärm - Bauen in lärmbelasteten Gebieten
Mögliche Konflikte
Bei Bauvorhaben und Einzonungen in lärmbelasteten Gebieten muss dem Lärmschutz frühzeitig Rechnung getragen werden. Im Rahmen von Baubewilligungsverfahren überprüft unser Amt, ob die massgebenden Grenzwerte der Lärmschutzverordnung (Art. 29-31 LSV) eingehalten werden. In einem ersten Schritt wird abgeklärt, ob das Baugebiet im Einflussbereich einer Strasse, Eisenbahn, Flugplatz, Schiessanlage oder Industrie-/Gewerbebetrieb liegt. Liegen die Lärmbelastungen im Bereich der Grenzwerte, so sind detailliertere Abklärungen nötig (Lärmgutachten durch ausgewiesenes Lärmschutzbüro).
Massnahmen zur Einhaltung der Grenzwerte
Bei einer Überschreitung der Grenzwerte müssen Massnahmen zu deren Einhaltung ergriffen werden. Beispiele hierfür sind:
- grösserer Abstand zur Quelle
- lärmunempfindliche Nutzung
- Gebäudeanordnung, Gebäudeform, Grundrissgestaltung
- Lärmschutzbauten
Massnahmen wie der Einbau von Schallschutzfenstern oder einer kontrollierten Lüftung gelten nicht als Lärmschutzmassnahmen, da die Grenzwerte in der Mitte von offenen Fenstern lärmempfindlicher Räume eingehalten werden müssen.
Informationen zu Lärmschutzfragen
Der Cercle Bruit Schweiz und das Institut Konstruktives Entwerfen der ZHAW haben gemeinsam diese WebplattformExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. erarbeitet. Sie bietet Architektinnen und Architekten kompakte Arbeitshilfen zum Bauen an lärmbelasteten Lagen und stellt beispielhafte Bauwerke vor.
Zuständigkeiten
| Amt für Umwelt: | Fachstelle, Auskünfte |
| Gemeinden: | Baubewilligungen, Kontrollen, Behandlung von Klagen |
Lärm - Eisenbahn
Eisenbahnlinie in Nidwalden
Hergiswil - Stansstad - Stans - Oberdorf - Dallenwil - Wolfenschiessen
Sanierungen bei der Eisenbahn
Die Lärmsanierung der Zentralbahn wurde bis 2015 durchgeführt. Im unten aufgeführten Link zum Lärmbelastungskataster befinden sich die publizierten Emissionsdaten.
Zuständigkeiten
| Amt für Umwelt | Fachstelle, Auskünfte |
| ZentralbahnExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. | Kataster, Sanierungen, Kontrollen |
| Bund | Bundesamt für Verkehr (BAV)Externer Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.: Verfügungen, Erleichterungen |
Themenbezogene Links
| • | Bundesamt für Verkehr (BAV) - Lärmbelastungskataster EisenbahnExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. |
Gesetzliche Grundlagen
| • | Lärmschutzverordnung (LSV) Anhang 4 : Grenzwerte EisenbahnlärmExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. |
| • | Verordnung über die Lärmsanierung von Eisenbahnen (VLEExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.) |
Richtlinien / Wegleitungen / Berichte
Lärm - Fluglärm
In der Lärmschutzverordnung (LSV) ist der Lärm, der vom regulären Flugbetrieb der Flugplätze ausgeht geregelt. Überflüge von Luftfahrzeugen und Einzelanlässe wie Flugschauen sind nicht Bestandteil der LSV. In Nidwalden ist vor allem der Lärm ausgehend vom Flugplatz Buochs von Bedeutung.
Zuständigkeiten
Amt für Umwelt |
Fachstelle, Auskünfte |
| Airport Buochs AG Externer Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. | Kataster, Sanierungen, Kontrollen |
| Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZLExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.) | Plangenehmigungen, Verfügungen, Erleichterungen, Kontrollen, Behandlung von Klagen |
Gesetzliche Grundlagen
| • | Lärmschutz-Verordnung (LSV), Anhang 5Externer Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. (Grenzwerte zivile Flugplätze) |
| • | Lärmschutz-Verordnung (LSV), Anhang 8Externer Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. (Grenzwerte Militärflugplätze) |
Lärm - Industrie- und Gewerbelärm
Massgebende Betriebe
In Nidwalden besteht keine abschliessende Liste über die lärmtechnisch kritischen Industrie- und Gewerbebetriebe.
Bei Neubauten von Industrie- und Gewerbeanlagen werden die zu erwartenden Lärmauswirkungen im Rahmen des Bewilligungsverfahrens überprüft. Bei Umbauten ist eine Lärmermittlung in Form eines Lärmgutachtens erforderlich, wenn eine Überschreitung der Lärmgrenzwerte zu erwarten ist.
Vielseitiger Industrie- und Gewerbelärm
Dem Industrie- und Gewerbelärm werden zugeordnet:
- Anlagen des Gewerbes, der Industrie und der Landwirtschaft
- Güterumschlag bei Industrie- und Gewerbeanlagen
- Verkehr auf Betriebsarealen
- Parkhäuser sowie grosse Parkplätze (Bsp. Einkaufszentren)
- Heizungs-, Lüftungs- und Klimaanlagen.
Zuständigkeiten
| Amt für Umwelt | Fachstelle, Auskünfte |
| Landwirtschafts- und Umweltdirektion | Genehmigung Sanierungsprojekte, Gewährung Erleichterungen |
| Gemeinden | Baubewilligungen, Kontrollen, Behandlung von Klagen |
Gesetzliche Grundlagen
| • | Lärmschutz-Verordnung (LSV), Anhang 6 (Grenzwerte Industrie-/Gewerbelärm)Externer Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. |
Lärm - Luft/Wasser-Wärmepumpen
Mögliche Konflikte
Luft/Wasser-Wärmepumpen führen gelegentlich zu störenden Immissionen in der Nachbarschaft. Schallquellen sind Verdichter, Ventilatoren und Rohrleitungen. Wird die Wärmepumpe im Freien aufgestellt, ist in der Regel der abgestrahlte Luftschall von Bedeutung. Im Gebäudeinnern muss der Luft- als auch der Körperschall beachtet werden. Durch eine konsequente Körperschalldämmung und die Wahl eines günstigen Aufstellungsortes lassen sich diese Probleme in der Regel vermeiden.
Baugesuch
Luft/Wasser-Wärmepumpen sind bewilligungspflichtig. Mit den Baugesuchsunterlagen ist ein Plan mit dem Aufstellungsort, Situations- und Fassadenplan mit Distanz zum nächstgelegenen Empfangspunkt, Wohnungsgrundrisse (bei MFH) und der ausgefüllte Lärmschutz-NachweisExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. bei der Gemeinde einzureichen.
Themenbezogene Links
| • | Vereinigung Kantonaler Lärmschutzfachleute(Cercle BruitExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.), Wärmepumpen -Lärmschutz-Nachweis |
| • | Fachvereinigung Wärmepumpen Schweiz (FWSExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.) |
| • | Wärmepumpen / Kühlanlanlagen (Wärme aus Wasser und Boden) |
Gesetzliche Grundlagen
| • | Lärmschutz-Verordnung (LSV), Anhang 6Externer Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. (Industrie- und Gewerbelärm) |
Lärm - Schiessanlagen
Sanierungen der 300m-Schiessanlagen
Bei den fünf 300m-Schiessanlagen (Beckenried, Ennetbürgen, Ennetmoos, Oberdorf und Wolfenschiessen) wurden Lärmsanierungen durchgeführt. Alle fünf Anlagen verfügen über sogenannte Sanierungserleichterungen des Kantons. Das heisst, sie dürfen unter bestimmten Bedingungen weiter betrieben werden, obwohl die Lärmgrenzwerte nicht überall eingehalten werden können.
Zuständigkeiten
| Amt für Umwelt | Fachstelle, Auskünfte |
| Amt für Militär und Zivilschutz | Sanierungen militärische Schiess- und Übungsplätze |
| Landwirtschafts- und Umweltdirektion | Genehmigung Sanierungsprojekte, Erleichterungen |
| Gemeinden | Kataster, Sanierungen, Publikation und Kontrolle Schiesszeiten, Behandlung von Klagen |
Gesetzliche Grundlagen
| Lärmschutz-Verordnung (LSV), Anhang 7Externer Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. (Grenzwerte ziviler Schiesslärm) |
| Lärmschutz-Verordnung (LSV), Anhang 9Externer Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. (Grenzwerte militärischer Schiesslärm) |
Lärm - Strassenverkehr
Sanierungen bei den Kantonsstrassen
Die Lärmsanierung der Kantonsstrassen ist erfolgt.
Einbau lärmarmer Beläge
Da auch nach den Sanierungen Grenzüberschreitungen verbleiben, werden auf geeigneten Strecken lärmarme Beläge eingebaut.
Lärmbelastungskataster
Der Lärmbelastungskataster (LBK) bietet einen Überblick über die Lärmbelastung entlang der Kantonsstrassen. Die Basis bilden aktuelle Verkehrszählungen und -modelle sowie das neue Berechnungsmodell sonROAD18 des BAFU.
Lärmperimeter: Für einen groben Überblick ist ein Lärmperimeter, als Flächen entlang der Strassen, dargestellt. Dabei handelt es sich um den kritischen Bereich für die Einhaltung der Immissionsgrenzwerte an Kantonsstrassen, basierend auf den aktuellen Verkehrsdaten. Der Lärmperimeter liefert die Grundlage dafür, ob für ein Bauvorhaben nahe der Strasse vertiefte Lärmabklärungen erforderlich sind.
Emission: Die Emissionsdaten beinhalten Informationen über die Strasse und sind je nach Strasseneigentümer unterschiedlich eingefärbt. Es ist zu beachten, dass bei den Emissionen keine Steigungen berücksichtigt sind, und für ein Gutachten zusätzlich ermittelt und berücksichtigt werden müssen. Emissionen der Nationalstrassen sind nicht dargestellt. Diese können beim ASTRAExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet., Filiale Zofingen, nachgefragt werden.
Immission: Für die Immissionspunkte sind die heutigen Belastungen der Gebäude durch Strassenlärm, mit Beurteilung bezüglich der Grenzwerte ersichtlich. Abgebildet ist die maximale Belastung des Gebäudes als Immissionspunkt in der Mitte des Gebäudes.
Im WebGISExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. kann unter Objektinformationen unten im Feld mit "Report erstellen" ein PDF für den gewünschten Ausschnitt erstellt werden.
Der LBK ist kein rechtlich verbindliches Instrument. Insbesondere kann aus den im LBK ausgewiesenen Daten kein Rechtsanspruch auf allfällige Entschädigungen oder Vergütungen abgeleitet werden.
Zuständigkeiten
| Amt für Umwelt | Fachstelle, Auskünfte |
| Amt für Mobilität | Sanierung Kantonsstrassen |
| Baudirektion | Erstellung Sanierungsprojekte |
| Landwirtschafts- und Umweltdirektion | Verfahrensleitung bei Sanierungsprojekten |
| Regierungsrat | Genehmigung Sanierungsprojekte, Gewährung Erleichterungen (Kantons- und Gemeindestrassen) |
| Bund | ASTRAExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.: Sanierungen Nationalstrasse UVEKExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.: Plangenehmigungen und Erleichterungen bei Nationalstrassen BAFUExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.: Fachstelle |
| Gemeinden | Kataster, Sanierungen und Sanierungsprojekte Gemeindestrassen |
Gesetzliche Grundlagen
| • | Lärmschutz-Verordnung (LSV), Anhang 3Externer Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. (Grenzwerte Strassenlärm) |
Richtlinien/Wegleitungen/Berichte
| • | Konzept für lärmarme Beläge auf Kantonsstrassen |
Lärm - Veranstaltungen / Schall und Laser
Welche Veranstaltungen müssen gemeldet werden?
Kritisch bezüglich gesundheitsschädigender Auswirkungen sind gemittelte Stunden-Pegelwerte über 93 dB(A). Die Schallimmissionen werden im Regelfall an dem Ort ermittelt, an dem das Publikum dem Schall am stärksten ausgesetzt ist.
Veranstaltungen mit einem höheren Schallpegel als 93 dB (A) müssen bei der Kantonspolizei mit dem entsprechenden Meldeformular 14 Tage im Voraus gemeldet werden. In keinem Fall dürfen die Immissionen den Mittelungspegel von 100 dB(A) für die gesamte Dauer der Veranstaltung übersteigen.
Unverstärkte Veranstaltungen wie Orchester-, Blasmusik- oder Guggenmusik-Konzerte sind nicht meldepflichtig. Konzerte für Kinder dürfen einen Schallpegel von 93 dB(A) nicht überschreiten.
Anforderungen an Veranstaltungen über 93 dB(A)
Lasershows
LASER ist die Abkürzung von Light Amplification by Stimulated Emission of Radiation. Dies bedeutet "Lichtverstärkung durch stimulierte Emission von (optischer) Strahlung". Der Einsatz von Lasereinrichtungen an Veranstaltungen sind 14 Tage im Voraus dem Bundesamt für Gesundheit (BAG)Externer Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. zu melden.
Zuständigkeiten
| Amt für Umwelt | Fachstelle, Auskünfte |
| Veranstalter | Verantwortlich für Einhaltung der zulässigen Pegel, Meldepflicht von Veranstaltungen > 93 dB(A) und Lasershows |
| Gemeinden | Behandlung von Klagen |
|
Kantonspolizei Gesundheitsamt |
Überwachung, Eingang des Meldeformulars, Auskünfte Vollzug NISSGExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. |
| Bund | Bundesamt für Gesundheit (BAG)Externer Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.: Auskünfte, Eingang der Meldung Laser Bundesamt für Umwelt (BAFU) - LärmExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.: Auskünfte |
Themenbezogene Links
| • | Bundesamt für Gesundheit (BAG) - Einführung SchallExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. |
| • | Bundesamt für Gesundheit (BAG) – Veranstaltungen mit LaserstrahlungExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. |
| • | SUVA – Lärm in der FreizeitExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. |
| • | Cercle Bruit - Schall und LaserExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. |
Gesetzliche Grundlagen
| • | Verordnung zum NISSG (V-NISSG)Externer Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. |
| Name | Telefon | Kontakt |
|---|---|---|
| Landwirtschafts- und Umweltdirektion |
| Name | Telefon | Kontakt |
|---|---|---|
| Amt für Umwelt und Energie | +41 41 618 40 60 | Kontaktformular |