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Baukoordination
Bauten und Anlagen dürfen nur mit behördlicher Bewilligung errichtet oder geändert werden. Bauvorhaben ausserhalb der Bauzonen brauchen in jedem Fall eine Bewilligung des Kantons.
Damit die für das Bauvorhaben nötigen Bewilligungen erteilt werden können, ist beim Bauamt der Standortgemeinde ein Baugesuch einzureichen. Alle Baugesuche, die in irgendeiner Weise kantonale Bewilligungen und/oder Stellungnahmen benötigen, werden durch die Kantonale Baukoordination koordiniert. Das Gemeindebauamt sorgt dafür, dass das Baugesuch zur Bearbeitung an die Baukoordinationsstelle weitergeleitet wird.
Baubewilligungsbehörde für alle Baugesuche ist der Gemeinderat.
Das Baugesuchsformular, das Reklamegesuchsformular und das Meldeformular für Solaranlagen kann direkt am Computer ausgefüllt oder heruntergeladen werden.
Hinweis: Öffnen Sie die Dateien bitte mit Adobe Acrobat.
Für Beckenried, Dallenwil & Emmetten:
Für Ennetbürgen, Ennetmoos, Buochs, Hergiswil, Oberdorf, Stans, Stansstad & Wolfenschiessen:
611.11 Planungs- und Bauverordnung PBV neu inkl. Anhang (mit ►...... ◄ bezeichnete Paragraphen treten gemeindeweise in Kraft)
611.2 Interkantonale Vereinbarung über die Harmonisierung der Baubegriffe IVHB (tritt gemeindeweise in Kraft)
611.2 Anhang 1: Begriffe und Messweisen
611.2 Anhang 2: Skizzen
611.01 BauG alte noch gültige Art.
611.011 BauV alte noch gültige § inkl. Anhänge
611.12 Reklameverordnung inkl. Anhang
Kontakt
BaukoordinationBuochserstrasse 1
Postfach 1241
6371 Stans
Tel. 041 41 618 72 23
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Montag-Freitag, 8.00-12.00 und 14.00-17.00 Uhr
(vor Feiertagen bis 16.30 Uhr)