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Baukoordination

Bauten und Anlagen dürfen nur mit behördlicher Bewilligung errichtet oder geändert werden. Bauvorhaben ausserhalb der Bauzonen brauchen in jedem Fall eine Bewilligung des Kantons.
Damit die für das Bauvorhaben nötigen Bewilligungen erteilt werden können, ist beim Bauamt der Standortgemeinde ein Baugesuch einzureichen. Alle Baugesuche, die in irgendeiner Weise kantonale Bewilligungen und/oder Stellungnahmen benötigen, werden durch die Kantonale Baukoordination koordiniert. Das Gemeindebauamt sorgt dafür, dass das Baugesuch zur Bearbeitung an die Baukoordinationsstelle weitergeleitet wird.
Baubewilligungsbehörde für alle Baugesuche ist der Gemeinderat.

Das Baugesuchsformular, das Reklamegesuchsformular und das Meldeformular für Solaranlagen kann direkt am Computer ausgefüllt oder heruntergeladen werden.

Hinweis: Öffnen Sie die Dateien bitte mit Adobe Acrobat.

Für Beckenried, Dallenwil & Emmetten:

 

Für Ennetbürgen, Ennetmoos, Buochs, Hergiswil, Oberdorf, Stans, Stansstad & Wolfenschiessen:

 
 
Sollten Sie ein PDF eines Erlasses wünschen, so wenden Sie sich bitte an folgende Mailadresse: staatskanzlei@nw.ch

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Öffnungszeiten

Montag-Freitag, 8.00-12.00 und 14.00-17.00 Uhr

(vor Feiertagen bis 16.30 Uhr)