Bürgerrecht / Staatsangehörigkeit der Eheleute

Welches Bürgerrecht haben die Eheleute und ihre Kinder?

Die Heirat hat keinen Einfluss auf Erwerb und Verlust des Schweizer Bürgerrechts.

Bei der Eheschliessung behalten beide Ehegatten die Kantons- und Gemeindebürgerrechte, welche sie vor der Heirat besitzen (unabhängig davon, wie diese Bürgerrechte erworben wurden).


Die gemeinsamen Kinder von Schweizern erhalten die Bürgerrechte des Elternteils, dessen Namen sie tragen.

Kinder aus binationalen Ehen erhalten das Bürgerrecht des schweizerischen Elternteils.

Besitzen weder Mutter noch Vater das Schweizer Bürgerrecht, entscheiden die Heimatstaaten über den Erwerb der jeweiligen Staatsangehörigkeit. Die ausländischen Vertretungen in der Schweiz geben gerne Auskunft.

Ausländische Vertretungen in der Schweiz:
Vertretungen

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