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Ausweise beantragen
Um einen neuen Ausweis zu beantragen, vereinbaren Sie online oder telefonisch einen Termin im Passbüro. Bitte vereinbaren Sie den Termin frühzeitig im Voraus. Personen, die ohne Termin am Schalter erscheinen, können nicht bedient werden und es werden keine Termine am Schalter vereinbart.
- InternetantragExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
- Telefonische Anmeldung unter 041 618 44 70
Erfassungstermin im Passbüro
Bitte bringen Sie die alten Ausweisdokumente oder eine entsprechende Verlustmeldung einer schweizerischen Polizeidienststelle zum Termin mit.
Es werden folgende Daten vor Ort erfasst:
- Gesichtsbild (Mitgebrachte Fotos werden nicht akzeptiert)
- Zwei Fingerabdrücke (nur für biometrische Ausweise bei Kindern ab 12 Jahren)
- elektronische Unterschrift
Wichtige Hinweise
Lieferfrist der neuen Ausweise: 7-10 Arbeitstage nach dem Termin. Sie erhalten die Ausweise per eingeschriebener Post oder können sie im Passbüro abholen kommen.
Minderjährige Personen: Je nach Familienkonstellation muss ein oder beide Elternteile am Termin anwesend sein. Es gilt folgendes:
- Bei verheirateten Eltern, welche im gleichen Haushalt wohnen reicht die Anwesenheit eines Elternteils.
- Sind die Eltern nicht verheiratet oder wohnen in getrennten Haushalten, müssen beide Elternteile anwesend sein. Sollte dies nicht möglich sein, sind eine Einverständniserklärung und eine Ausweiskopie des abwesenden Elternteils einzureichen. Das Formular dazu finden Sie hier.
Einreisebedingungen für Schweizer im Ausland: Wenden Sie sich an die schweizerische Botschaft / Vertretung im jeweiligen Land. Hier finden Sie weitere Informationen.
Gebühren
Die Kosten für die neuen Ausweise sind direkt am Termin zu bezahlen (Bar, Karte oder TWINT). Die Höhe der Gebühr ist wie folgt festgelegt:
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Laufzeit |
IDK |
Pass |
Kombi |
Notpass |
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Minderjährige |
5 Jahre |
CHF 35.00 |
CHF 65.00 |
CHF 78.00 |
CHF 100.00 |
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Erwachsene |
10 Jahre |
CHF 70.00 |
CHF 145.00 |
CHF 158.00 |
CHF 100.00 |
Notpass
Ein Notpass wird in dringenden Situationen ausgestellt, wenn die Zeit für einen regulären Pass nicht mehr ausreicht. Er kann innerhalb einer Stunde im Passbüro ausgestellt werden, bitte melden Sie sich im Voraus kurz bei uns. Ein Notpass ist zum einmaligem Gebrauch gedacht und kann bei der Rückkehr am Flughafen durch das zuständige Zollamt ohne Begründung eingezogen werden.
ACHTUNG: Der Notpass wird nicht in allen Ländern akzeptiert, bitte erkundigen sie sich vorgängig bei der zuständigen konsularischen Vertretung!
Informationen zur neuen biometrischen Identitätskarte
Die neue biometrische Identitätskarte ist nach dem 2. November 2026 verfügbar und kann beim Passbüro Nidwalden beantragt werden. Sie wird, wie schon der heutige biometrische Schweizer Pass, mit einem Datenchip ausgestattet sein, der zwei Fingerabdrücke und ein Gesichtsbild enthält. Damit wird die biometrische Identitätskarte noch besser vor Missbrauch geschützt sein. Der Bezug der biometrischen Identitätskarte wird freiwillig sein und die Gebühr bleibt gleich wie bei der heutigen Identitätskarte ohne Datenchip.
Die Einführung der biometrischen Identitätskarte bedeutet nicht, dass die bisherige nicht-biometrische Identitätskarte abgeschafft wird. Schweizer Bürgerinnen und Bürger können weiterhin zwischen einer ID mit und einer ID ohne Chip wählen. Der Bund empfiehlt Personen, welche die Identitätskarte für Reisen innerhalb der EU verwenden möchten, die neue biometrische Identitätskarte. Für Personen, welche die ID ausschliesslich als Ausweis innerhalb der Schweiz benötigen, ist die nicht-biometrische Identitätskarte weiterhin ausreichend.
Bereits ausgestellte Identitätskarten ohne Chip müssen aufgrund der Einführung der biometrischen ID nicht erneuert werden. Sie bleiben bis zu ihrem aufgedruckten Ablaufdatum gültig, auch für Reisen innerhalb der Europäischen Union. Wie lange die nicht-biometrischen Identitätskarten, die ab dem 2. November 2026 neu ausgestellt werden, für Reisen in die EU gültig bleiben, hängt vom Inkrafttreten des angepassten Freizügigkeitsabkommens mit der EU (Bilaterale 3) ab.
| Name | Online | Download |
|---|
| Name | Telefon | Kontakt |
|---|---|---|
| Passbüro | +41 41 618 44 70 | Kontaktformular |
| Name | Telefon | Kontakt |
|---|---|---|
| Amt für Justiz | +41 41 618 44 81 | Kontaktformular |
| Name | Telefon | Kontakt |
|---|---|---|
| Justiz- und Sicherheitsdirektion |