Tierschutz in der Landwirtschaft

Seit 2008 ist das Veterinäramt der Urkantone zuständig für den Vollzug der Tierschutzgesetzgebung.
Das Amt für Landwirtschaft berät die Landwirte in Tierschutzfragen und bei der Umsetzung von Massnahmen für besonders tierfreundliche Haltungssysteme in der Nutztierhaltung. Es führt zudem im Auftrag des Veterinäramtes der Urkantone Kontrollen durch.
Hier gelangen Sie direkt zu den relevanten eidgenössischen Gesetzesbestimmungen:

Artgerechte Tierhaltung

Zugehörige Objekte