Boden - Bodenschutz beim Bauen

Bei Bauvorhaben wird oft gewachsener Boden tangiert, dieser wird ausgehoben, zwischengelagert und zu einem späteren Zeitpunkt für die Rekultivierung wieder eingebaut. Oft wird Boden auch als Unterlage genutzt für Bauinstallationen, Pisten und Depots. Bei den verschiedenen Arbeitsschritten kann der Boden durch unsachgemässen Umgang stark beschädigt werden. Wenn hingegen aber sorgfältig mit dem Boden umgegangen wird, können Bodenschäden wie Verdichtungen minimiert und die Bodenfruchtbarkeit erhalten bleiben. Weitere Informationen sind im Handbuch Bodenschutz beim Bauen zu finden.

Bei den Erdarbeiten sind folgende Grundsätze zu beachten:

 
  • Ober- und Unterboden sowie Aushub müssen getrennt ausgehoben und zwischengelagert  werden
 
  • Erdarbeiten sind bei gut abgetrocknetem, tragfähigem Boden auszuführen. Das Nomogramm zeigt an, welche Maschinen (Gewicht, Flächendruck) bei welcher Bodenfeuchte eingesetzt werden können.
 
  • Bau- und Landwirtschaftsmaschinen mit möglichst geringem Gesamtgewicht verwenden
 
  • Boden sowohl auf Depots und bei der Rekultivierung immer möglichst bald richtig begrünen
 
  • Verwertung des Bodens möglichst vor Ort. Ohne Bewilligung dürfen keine bestehenden Geländemulden aufgefüllt werden (Terrainveränderung).
 
  • Die rekultivierten Flächen müssen ein paar Jahre schonend bewirtschaftet werden.


Terrainveränderungen ausserhalb der Bauzone
Terrainveränderungen ausserhalb der Bauzone sind bewilligungspflichtige Vorhaben. Grundsätzlich sind nur Terrainveränderungen bewilligungsfähig auf Böden, deren Aufbau massgeblich anthropogen geprägt ist (z.B. schlecht rekultivierte Böden oder Sanierungsfälle betreffend Bodenfruchtbarkeit), Böden mit ausgewiesenen Defiziten, welche sich nicht mit anderen Massnahmen (z.B. Drainage) verbessern lassen (z.B. degradierte, entwässerte und gesackte organische Böden) oder durch Naturereignisse (z.B. Murgänge, Hochwasser, Hangrutsche) beeinträchtigte Böden. Mehr Informationen zum Bewilligungsverfahren, den gesetzlichen Grundlagen und den einzureichenden Unterlagen sind beim Amt für Raumentwicklung verfügbar.

Bodenkundliche Baubegleitung
Bei bodenrelevanten Bauvorhaben ist zum Schutz des Bodens als Kulturland bereits bei der Planung und insbesondere bei der Ausführung der Arbeiten eine anerkannte bodenkundliche Fachperson (Liste der bodenkundlichen Baubegleiter/innen BGS) beizuziehen.

Merkblätter
Bei allen Erdarbeiten ausserhalb der Bauzonen müssen die Grundsätze der Merkblätter "Umgang mit Boden" und "Entsorgung von Aushub" der Zentralschweizer Umweltfachstellen und der FSK-Rekultivierungsrichtline "Fachgerechter Umgang mit Böden" beachtet werden.
Weitere Tipps und Richtlinien für die Planung eines wirksamen Bodenschutzes im Hochbau innerhalb der Bauzonen sind unter www.bodenschutz-lohnt-sich.ch zu finden.

Die Bodenfeuchte-Messstation in Stans liefert aktuelle Daten zur Bodenfeuchte (Unter- und Oberboden). Die Daten sind unter www.bodenfeuchte-ostschweiz.ch abrufbar.

Bezüglich Anforderungen an ein Bodenschutzkonzept, verweisen wir auf das Merkblatt der Nordwestschweizer Kantone.

Themenbezogene Links:

Richtlinien / Wegleitungen / Berichte

Boden und Bauen, Bundesamt für Umwelt, BAFU
Beurteilung von Boden im Hinblick auf seine Verwertung, Bundesamt für Umwelt (BAFU)

 

Zugehörige Objekte

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