Grundwasser - Planerischer Grundwasserschutz

Flächendeckender Schutz
Damit die Grundwasservorkommen in ihrer Gesamtheit erhalten bleiben, gilt in der ganzen Schweiz der flächendeckende Grundwasserschutz aus folgenden zentralen Elementen:

allgemeine Sorgfaltspflicht (Art. 3 GSchG)
Verunreinigungsverbot (Art. 6 GSchG)
quantitative Erhaltung der Grundwasservorkommen (Art. 43 GschG)


Gewässerschutzbereiche
Um die Grundwasservorkommen als wichtige Ressource zusätzlich zu schützen, sind die Kantone verpflichtet, die besonders gefährdeten Bereiche und die übrigen Bereiche zu bezeichnen (Art. 29 GSchV):

 

•   Gewässerschutzbereiche Au und Ao: Der Bereich Au umfasst die nutzbaren Grundwasservorkommen sowie die zu ihrem Schutz notwendigen Randgebiete. Der Bereich Ao umfasst das oberirdische Gewässer und dessen Uferbereiche, soweit dies zur Gewährleistung einer besonderen Nutzung erforderlich ist (z.B. Trinkwassergewinnung aus Oberflächengewässern).
Zuströmbereiche Zu: Sie bezwecken einen wirksamen Schutz der Wasserqualität von öffentlichen Trinkwasserfassungen, wenn das Grundwasser durch Stoffe verunreinigt ist, die nicht genügend abgebaut oder zurückgehalten werden (z.B. Nitrat und Pflanzenschutzmittel) oder wenn die Gefahr einer solchen Verunreinigung besteht. Im Kanton Nidwalden sind solche Probleme nicht bekannt und auf die Ausscheidung von Zuströmbereichen bislang verzichtet.
Die übrigen Bereiche umfassen den Rest des Kantonsgebietes.


Die Gewässerschutzbereiche des Kantons Nidwalden sind in der Gewässerschutzkarte ausgeschieden (im Themenbaum Hacken bei 'GGW Gewässerschutzbereiche' setzen).
Für die Erstellung und die Änderung von Bauten und Anlagen sowie Grabungen, Erdbewegungen und ähnliche Arbeiten ist eine kantonale Bewilligung, in der Regel vom Amt für Umwelt, erforderlich, wenn sie die Gewässer gefährden können (Art. 19 GSchG). Insbesondere gilt dies für folgende Vorhaben (Art. 32 GSchV):

•   Untertagebauten
Anlagen, die Deckschichten oder Grundwasserstauer verletzen
Grundwassernutzungen (einschliesslich Nutzungen zu Heiz- und Kühlzwecken)
dauernde Entwässerungen und Bewässerungen
Freilegungen des Grundwasserspiegels
Bohrungen
Lageranlagen für flüssige Hofdünger
Lageranlagen für wassergefährdende Flüssigkeiten, die in kleinen Mengen Wasser verunreinigen können, mit einem Nutzvolumen von mehr als 2000 l je Lagerbehälter
 Lageranlagen für wassergefährdende Flüssigkeiten in Grundwasserschutzzonen und -arealen mit einem Nutzvolumen von mehr als 450 l
Umschlagplätze für wassergefährdende Flüssigkeiten.


Grundwasserschutzzonen um Trinkwasserfassungen
Das Trinkwasser im Kanton Nidwalden wird von Grundwasser- und Quellfassungen bezogen. Damit keine Beeinträchtigungen entstehen, müssen für die im öffentlichen Interesse liegenden Fassungen Schutzzonen ausgeschieden werden, welche die Gewässerschutzbereiche überlagern. Sie dienen dem unmittelbaren Schutz der Fassungsanlagen bzw. des in diesen Fassungen geförderten Trinkwassers.
Eine Grundwasserschutzzone ist in der Regel in die Zonen S1 (Fassungsbereich), S2 (Engere Schutzzone) und S3 (Weitere Schutzzone) unterteilt, wobei in den jeweiligen Zonen entsprechende Nutzungsbeschränkungen gelten. Diese richten sich nach der Gewässerschutzverordnung des Bundes (Anhang 4 GSchV) und werden in einem Schutzzonenreglement aufgrund der örtlichen Gegebenheiten festgelegt. Die Schutzzonen des Kantons Nidwalden sind aus der Gewässerschutzkarte ersichtlich  (im Themenbaum Hacken bei 'GGW Gewässerschutzbereiche' setzen).

 

Die erforderlichen Abklärungen zur Ausscheidung der Schutzzonen sind durch die Fassungsinhaberin zu treffen. Das weitere Verfahren zur rechtlichen Inkraftsetzung ist gestützt auf die kantonale Gewässerschutzgesetzgebung im Merkblatt „Verfahren zur Ausscheidung von Grundwasserschutzzonen“ zusammengestellt.

Bauvorhaben und Grabungsarbeiten sind innerhalb der Schutzzonen nur eingeschränkt möglich und bedürfen in jedem Fall einer Bewilligung des Amtes für Umwelt. Das Amt legt die zum Schutz des Grundwassers erforderlichen Schutzmassnahmen fest.

Grundwasserschutzareale
Mit der Festlegung von Grundwasserschutzarealen werden Gebiete ausgeschieden, welche für die künftige Nutzung und Anreicherung von Grundwasservorkommen von Bedeutung sind. In diesen Arealen dürfen keine Bauten und Anlagen erstellt oder Arbeiten ausgeführt werden, die künftige Nutzungs- und Anreicherungsanlagen beeinträchtigen könnten.

Themenbezogene Links

Bauen im Grundwasser
Gewässerschutzkarte Nidwalden (im Themenbaum Hacken bei 'GGW Gewässerschutzbereiche' setzen)

 

Zugehörige Objekte

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