Arten / Artenschutz / Biodiversität

Der Kanton Nidwalden trägt für die Erhaltung gefährdeter Arten eine besondere Verantwortung. So werden für spezifische Arten Artenschutzprojekte erarbeitet.
Gleichzeitig sollen Pflegemassnahmen für Biotope so optimiert werden, dass möglichst viele Arten davon profitieren. Leitarten dienen dabei als Vorgabe für die Pflege und Gestaltung der verschiedenen naturschutzfachlich relevanten Lebensräume.
Zahlreiche Arten sind im Kanton Nidwalden geschützt - durch die Natur- und Heimatschutzverordnung des Bundes oder durch die Verordnung über den Schutz bedrohter Tiere und Pflanzen (331.13). Hinzu kommen die gefährdeten Arten, die in den roten Listen aufgeführt sind. All diese Arten sind geschützt und müssen durch spezifische Massnahmen gefördert werden.

Aufgrund knapper Ressourcen wird der Artenschutz auf wenige einzelne Themen fokussiert:

• Artenschutzprojekt Geburtshelferkröte
• Reptilieninventar
• Monitoring Nidwaldner Haarschnecke

Weiterführende Links:
Im Sinn einer fachlichen Unterstützung hat die Fachstelle Natur- und Landschaftsschutz zum Schutz der folgenden Artengruppen Leistungsvereinbarungen mit externen Fachstellen abgeschlossen:

für Amphibien und Reptilien: regionale karch-Vertretung, Manuel Lingg, Theiler Landschaft GmbH, Dallenwil
für Fledermäuse: kantonaler Fledermausschutz-Beauftragter, Alex Theiler, Theiler Landschaft GmbH, Dallenwil

Informationen über die Verbreitung von Pflanzen, auch in Nidwalden, werden von Infoflora aufgearbeitet.

Flechten
Moose
Rote Listen
Web-GIS
Nidwaldner Haarschnecke

Zugehörige Objekte