Migration / Grundstückerwerb durch ausländische Personen

Die Abteilung Migration vollzieht das Ausländerrecht des Bundes und ist zuständig, wenn ausländische Personen in Nidwalden leben möchten. Sie erteilt Kurzaufenthalts-, Aufenthalts- und Niederlassungsbewilligungen und ist Einwohnerkontrolle der im Kanton Nidwalden wohnhaften Ausländerinnen und Ausländer.

Der Fachbereich Grundstückserwerb durch ausländische Personen erteilt die für den Kauf von Wohnungen oder Grundstücken notwendigen Bewilligungen für ausländische Staatsangehörige, welche nicht über einen Wohnsitz in der Schweiz verfügen.

Vielen Dank für Ihr Interesse!

Kontakt

Migration / Grundstückerwerb durch ausländische Personen
Kreuzstrasse 2
Postfach 1242
6371 Stans

Tel. 041 618 44 90
migration@nw.ch

Öffnungszeiten

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08.00-12.00 und 14.00-17.00

vor Feiertagen bis 16.30