Ukraine-Friedenskonferenz auf dem Bürgenstock

zuletzt aktualisiert: 21. Mai 2024

Das Bürgenstock Resort bietet ideale Infrastrukturen für eine internationale Konferenz wie die Friedenskonferenz zur Ukraine.

 
Auf dem Bürgenstock findet am 15. und 16. Juni 2024 eine internationale, vom Bundesrat ausgerichtete Friedenskonferenz zum Ukraine-Konflikt statt. Auf dieser Seite erhält die Bevölkerung Informationen zu Einschränkungen vor und während der Friedenskonferenz, die aus Gründen der Sicherheit unvermeidbar sind. Diese Seite wird laufend aktualisiert und ergänzt. Der Kanton Nidwalden dankt betroffenen Personen fürs Verständnis.
 

Inhaltsverzeichnis
↓ Allgemeine Informationen zur Friedenskonferenz
Der Kanton Nidwalden und die Friedenskonferenz
Einschränkungen für direkte Anwohnende
Allgemeine Einschränkungen für die Bevölkerung
Informationen für Medienschaffende
Häufige Fragen und Antworten (FAQ für Bevölkerung)

 

Allgemeine Informationen zur Friedenskonferenz

Der Bund führt am 15./16. Juni 2024 eine Friedenskonferenz zum Ukraine-Konflikt durch. Nach intensiven Abklärungen hat er den Bürgenstock in der Region Nidwalden/Lake Lucerne als Standort gewählt. Es sind über 160 Delegationen aus der ganzen Welt eingeladen worden.
Zu weiteren Informationen auf der Webseite des Bundes

Die Schweiz richtet nicht zum ersten Mal ein Treffen bei internationalen Konflikten aus. Zuletzt fand im Juli 2022 in Lugano eine Wiederaufbaukonferenz zur Ukraine statt.

Wie der Name bereits verrät, ist das Ziel der Friedenskonferenz auf dem Bürgenstock, ein gemeinsames Verständnis der teilnehmenden Staaten zu entwickeln im Hinblick auf einen umfassenden und dauerhaften Frieden in der Ukraine. Der Durchführung der Friedenskonferenz kommt für die Eidgenossenschaft aufgrund der jahrzehntelangen Tradition der diplomatischen Dienste eine Schlüsselbedeutung der Friedenspolitik zu.



Im Video des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) wird erklärt, weshalb sich der Bürgenstock als Standort für die Friedenskonferenz besonders eignet.


Der Kanton Nidwalden und die Friedenskonferenz

Dass der Bürgenstock als Standort für die Friedenskonferenz ausgewählt worden ist, freut den Kanton Nidwalden. Der Regierungsrat unterstützt jedes Vorhaben, das erste Schritte zu einem Frieden in der Ukraine und ein Ende des grossen Leids der betroffenen Bevölkerung im Kriegsgebiet zum Ziel hat.

Das Bürgenstock-Resort mit seiner besonderen Lage und seiner modernen Infrastruktur eignet sich bestens für internationale Treffen dieser Dimension. Der Bürgenstock war in der Vergangenheit schon verschiedentlich Austragungsort von wichtigen internationalen Konferenzen. Diese Tradition wird mit der Ukraine-Friedenskonferenz fortgesetzt. Die damit einhergehende internationale Ausstrahlung ist erfreulich für die Erlebnisregion Luzern-Vierwaldstättersee.

Die Unterstützung des Anlasses durch den Kanton Nidwalden liegt in erster Linie im Bereich der Sicherheit. So ist die Kantonspolizei Nidwalden federführend zusammen mit Angehörigen weiterer Polizeikorps, der Armee und zusätzlichen Partnern im Sicherheitsverbund dafür zuständig, dass vor und während der Friedenskonferenz die Sicherheit der Bevölkerung und der Konferenzteilnehmenden gewährleistet ist. Für die Organisation, die Betreuung der teilnehmenden Delegationen vor Ort und den Inhalt der Konferenz ist der Bund verantwortlich.

Mehr erfahren über Nidwalden Further information about Nidwalden


Einschränkungen für direkte Anwohnende

Der Zugang zum Bürgenstock-Resort wird vor und während der Konferenz überwacht. Dies ist zum Schutz von Konferenzteilnehmenden und Mitarbeitenden, aber auch der Anwohnerschaft unerlässlich. Dies bedingt eine strenge Zufahrts- und Zutrittskontrolle für alle Anwohnenden, die sich in der Sperrzone befinden, sowie Berufsleute und Gäste, die zwingend Zugang zur Sperrzone benötigen. Die Sperrzonen entsprechen den roten Flächen auf dem nachfolgenden Kartenausschnitt, die gelben Flächen bedeuten ein Tauch- und Badeverbot.

Klicken Sie auf den Kartenausschnitt, um zur Online-Version zu gelangen und die Karte vergrössern zu können. Rot = Sperrzone, Gelb = Tauch- und Badeverbotszone.


Die Zufahrts- und Zutrittskontrolle zur Sperrzone gilt von Donnerstag, 13. Juni 2024, 12.00 Uhr, bis Montag, 17. Juni 2024, 18.00 Uhr. Während dieser Zeit kann die Kontrollstelle ausschliesslich von Personen passiert werden, die entweder in der Sperrzone wohnen oder arbeiten. Für den Zugang müssen diese vorgängig einen persönlichen Bagde sowie gegebenenfalls einen Sticker für Ihr Fahrzeug oder Motorrad abholen. Dies gilt auch für allfällige Gäste während dieser Zeit. Einen Bagde brauchen alle Personen, die älter als 1. Januar 2012 sind. Jüngere Kinder benötigen keinen Badge.

Die Ausgabe der Badges und Fahrzeug-Sticker erfolgt in der Turnhalle in Obbürgen (→ Link auf Google-Maps). Um Bagde und Fahrzeug-Sticker zu erhalten, haben die Personen, so auch allfällige Gäste, während den unten stehenden Öffnungszeiten persönlich zu erscheinen und sich mittels gültiger Identitätspapiere (ID, Pass oder Führerausweis) auszuweisen. Ebenso ist für den Fahrzeug-Sticker der Fahrzeug- respektive Motorradausweis vorzulegen. Dies gilt auch für Motorräder oder landwirtschaftliche Fahrzeuge (Traktoren), die während der Sperrzeit in der roten Zone benutzt werden. Velos und Töffli benötigen keinen Sticker .Pro Person wird nur 1 Badge ausgehändigt, pro Fahrzeug/Töff ein Sticker.

Während der Sperrzeit wird den Anwohnenden innerhalb der Sperrzone auf dem Bürgenstock empfohlen, sich nur auf asphaltierten Strassen und Wegen fortzubewegen. Es ist mit vermehrten Personenkontrollen zu rechnen. Tragen Sie stets einen Personenausweis und den Badge auf sich, auch wenn Sie das Haus nur kurz verlassen. Auch wird empfohlen, die Kinder auf ihrem Schulweg bis zum Ende der Sperrzone durch eine erwachsene Person zu begleiten. Die landwirtschaftliche Tätigkeit bleibt in dieser Zeit grundsätzlich möglich.

Eine weitere Empfehlung lautet, nicht dringliche Erledigungen/Termine auf einen anderen Zeitpunkt zu verschieben und das eigene Grundstück nur so oft zu verlassen wie notwendig. Generell sind Freizeitaktivitäten in der Sperrzone während dieser Zeit nicht gestattet, so zum Beispiel auch biken, joggen und wandern.

Von Donnerstag, 13. Juni 2024, 12.00 Uhr, bis Montag, 17. Juni 2024, 18.00 Uhr gilt in der Sperrzone grundsätzlich Einbahnverkehr von Obbürgen in Richtung Ennetbürgen, dies besonders tagsüber, wenn Konvois von Konferenzteilnehmenden auf der Strasse unterwegs sind. Am frühen Morgen, zwischendurch und abends sind Fahrten in die Gegenrichtung unter Umständen möglich. Genaue Zeitangaben können im Voraus jedoch keine gemacht werden. Falls gleichzeitig ein Konvoi in die Gegenrichtung unterwegs ist, werden Sie von Sicherheitskräften angehalten und gegebenenfalls zur Umkehr aufgefordert. Wir bitten Sie, die Anweisungen des Sicherheitspersonals zu befolgen und danken fürs Verständnis.

In Notfällen (Ambulanz, Notarzt, Feuerwehr usw.) ist die Zufahrt für Blaulichtorganisationen jederzeit gewährleistet.

Die Abholung von Badge und Sticker für Fahrzeug/Motorrad in der Turnhalle Obbürgen ist zu folgenden Zeiten möglich:

Samstag 8. Juni 2024 08.00 - 20.00 Uhr
Sonntag 9. Juni 2024 08.00 - 20.00 Uhr
Montag 10. Juni 2024 08.00 - 20.00 Uhr
Dienstag 11. Juni 2024 08.00 - 20.00 Uhr
Mittwoch 12. Juni 2024 08.00 - 22.00 Uhr
Donnerstag 13. Juni 2024 08.00 - 20.00 Uhr
Freitag 14. Juni 2024 08.00 - 19.00 Uhr
Samstag 15. Juni 2024 08.00 - 19.00 Uhr
Sonntag 16. Juni 2024 08.00 - 19.00 Uhr


Für Anwohnende in der Sperrzone gelten überdies auch die allgemeinen Einschränkungen für die Bevölkerung (↓ nächstes Kapitel).

Hinweis: Die Einschränkungen können rasch und situativ Anpassungen erfahren. Dies kann dazu führen, dass die Informationen dazu mit Verzögerungen auf dieser Webseite erscheinen. Es gelten die Anweisungen der Sicherheitskräfte vor Ort.


Allgemeine Einschränkungen für die Bevölkerung

Vor und während der Friedenskonferenz zählt nicht nur das Bürgenstock-Resort selbst, sondern auch die Umgebung zur Sperrzone. Daher sind im Strassenverkehr, auf Wander- und Bikewegen, im Luftraum oder auf dem See Einschränkungen oder Sperrungen unvermeidbar. Es finden entsprechende Kontrollen und Überwachungen statt. Der Kanton dankt fürs Verständnis und bittet die Bevölkerung, die Anweisungen der Sicherheitskräfte zu respektieren und zu befolgen.
 

Strassen / öffentlicher Verkehr

Die Zufahrtsstrassen zum Bürgenstock sind von Donnerstag, 13. Juni 2024, 12.00 Uhr, bis Montag, 17. Juni 2024, 18.00 Uhr, ab der Sperrzone gesperrt. Bereits vor dieser Zone können Verkehrs- und Personenkontrollen stattfinden. Die Kontrollen können auf dem lokalen Strassennetz vorübergehend zu Wartezeiten und Verkehrsbehinderungen führen. Es empfiehlt sich, gültige Ausweise mitzuführen und genügend Reisezeit einzurechnen. Ebenso sind kurzzeitige Strassensperrungen bei der An- und Abreise von Konferenzteilnehmenden zu erwarten. Auch vor der eigentlichen Sperrzeit sind aufgrund von Aufbauarbeiten für die sogenannten Sicherheits-Checkpoints temporäre Sperrungen und Verkehrsbehinderungen möglich.

Die Kehrsitenstrasse bleibt über die ganze Zeit offen.

Das Postauto fährt von Donnerstag, 13. Juni 2024, 12.00 Uhr, bis Montag, 17. Juni 2024, 18.00 Uhr, nicht auf den Bürgenstock. Die letzte Haltestelle befindet sich in dieser Zeit in Obbürgen, alte Post.
Zum Online-Fahrplan von PostAuto

Die Schiffshaltestelle Kehrsiten-Bürgenstock wird von Donnerstag, 13. Juni 2024, 12.00 Uhr, bis Montag, 17. Juni 2024, 18.00 Uhr, nicht angefahren. Ebenso sind die Standseilbahn auf den Bürgenstock sowie der Hammetschwand-Lift in dieser Zeit nicht in Betrieb.
 

Wander- und Bikewege

Die Wander- und Bikewege in der Sperrzone sind von Donnerstag, 13. Juni 2024, 12.00 Uhr, bis Montag, 17. Juni 2024, 18.00 Uhr, für jegliche Personen gesperrt. Generell sind Freizeitaktivitäten in der Sperrzone während dieser Zeit nicht gestattet.

Ausserhalb der Sperrzone sind die Wander- und Bikewege normal begeh- und befahrbar.
 

See

Es befinden sich Bereiche auf dem Vierwaldstättersee in der Sperrzone. Zu diesen gehören Abschnitte beim Hafen von Stansstad und Hafen von Hergiswil (gelbe Zonen). In diesen gilt ein Bade- und Tauchverbot von Donnerstag, 13. Juni 2024, 12.00 Uhr, bis Montag, 17. Juni 2024, 18.00 Uhr. Für die Aus- und Einfahrt von Booten kann die Zone normal durchquert werden.

Vom Bade- und Tauchverbot nicht betroffen sind die Freizeitbäder von Hergiswil und Stansstad.

Zu den Sperrzonen gehört ein Abschnitt vor Kehrsiten (rote Zone). Die Schiffshaltestelle Kehrsiten-Bürgenstock kann daher von Donnerstag, 13. Juni 2024, 12.00 Uhr, bis Montag, 17. Juni 2024, 18.00 Uhr, nicht angefahren werden kann. Es gilt in dieser Zeit ein allgemeines Schifffahrtsverbot sowie ein Tauch- und Badeverbot in der Zone. Der Schiffssteg Kehrsiten-Dorf und der Bootshafen Hostatt bleiben zugänglich.
 

Luftraum

Der Luftraum ist von Donnerstag, 13. Juni 2024, 8.00 Uhr, bis Montag, 17. Juni 2024, 20.00 Uhr, im Radius von 46.3 Kilometern (25 NM) mit Zentrum auf dem Bürgenstock gesperrt. Für die Sperrung ist die schweizerische Luftwaffe zuständig. Allfällige Erleichterungen sind gegenwärtig in Abklärung.

Aufgrund des Sicherheitsflugverkehrs ist in dieser Zeit mit erhöhten Lärmimmissionen in der Umgebung zu rechnen. Wir bitten, die Unannehmlichkeiten zu entschuldigen.

Hinweis: Die Einschränkungen können rasch und situativ Anpassungen erfahren. Dies kann dazu führen, dass die Informationen dazu mit Verzögerungen auf dieser Webseite erscheinen. Es gelten die Anweisungen der Sicherheitskräfte vor Ort.
 

Informationen für Medienschaffende

Die Medienstelle der Kantonspolizei Nidwalden nimmt einzig Anfragen zu polizeilichen Sicherheitsaufgaben sowie Einschränkungen für die lokale Bevölkerung rund um die Friedenskonferenz entgegen. Zu Sicherheitsleistungen seitens Armee kann diese für Medienauskünfte direkt kontaktiert werden.

Anfragen zu Organisation, Teilnehmenden, Inhalt und Ablauf der Friedenskonferenz sowie Gesuche für Medienakkreditierungen sind an die Kommunikation des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) zu richten.


Kontakte der Medienstellen

Kantonspolizei Nidwalden
 

Telefon +41 41 618 44 66
kantonspolizei@nw.ch

EDA
Kommunikation

Telefon  +41 58 460 55 55
kommunikation@eda.admin.ch

Media Corner (Englisch)

Armee
Medienstelle Kommunikation Verteidigung (Komm V)

Telefon +41 58 464 48 08


Hinweis: Der Kanton Nidwalden plant die Durchführung eines Medienanlasses wenige Tage vor der Friedenskonferenz. Dabei wird es ausschliesslich um das Thema Sicherheit und Einschränkungen für die lokale Bevölkerung gehen. Die Medien erhalten zum gegebenen Zeitpunkt eine Einladung mit allen Informationen.

Medienmitteilungen des Kantons Nidwalden

10. April 2024:  Regierungsrat erfreut über Standortentscheid für Ukraine-Konferenz


Häufige Fragen und Antworten (FAQ)

In dieser Rubrik erhalten Anwohnende und die restliche Bevölkerung Antworten auf Fragen, die im Zusammenhang mit der Durchführung der Friedenskonferenz auf dem Bürgenstock häufig auftauchen.

Detaillierte Informationen zur Sicherheitszone und den damit verbundenen Einschränkungen finden Sie insbesondere in den Abschnitten «Einschränkungen für direkte Anwohnende» und «Allgemeine Einschränkungen für die Bevölkerung».

Haben Sie die Information, nach welcher Sie suchen, nicht gefunden? Im Bedarfsfall können Sie sich an die Kantonspolizei Nidwalden wenden:
→ Telefon +41 41 618 44 66
→ E-Mail: kantonspolizei@nw.ch

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