Ukraine-Friedenskonferenz auf dem Bürgenstock
zuletzt aktualisiert: 21. Mai 2024
Auf dem Bürgenstock findet am 15. und 16. Juni 2024 eine internationale, vom Bundesrat ausgerichtete Friedenskonferenz zum Ukraine-Konflikt statt. Auf dieser Seite erhält die Bevölkerung Informationen zu Einschränkungen vor und während der Friedenskonferenz, die aus Gründen der Sicherheit unvermeidbar sind. Diese Seite wird laufend aktualisiert und ergänzt. Der Kanton Nidwalden dankt betroffenen Personen fürs Verständnis.
Allgemeine Informationen zur Friedenskonferenz
Der Bund führt am 15./16. Juni 2024 eine Friedenskonferenz zum Ukraine-Konflikt durch. Nach intensiven Abklärungen hat er den Bürgenstock in der Region Nidwalden/Lake Lucerne als Standort gewählt. Es sind über 160 Delegationen aus der ganzen Welt eingeladen worden.
→ Zu weiteren Informationen auf der Webseite des Bundes
Die Schweiz richtet nicht zum ersten Mal ein Treffen bei internationalen Konflikten aus. Zuletzt fand im Juli 2022 in Lugano eine Wiederaufbaukonferenz zur Ukraine statt.
Wie der Name bereits verrät, ist das Ziel der Friedenskonferenz auf dem Bürgenstock, ein gemeinsames Verständnis der teilnehmenden Staaten zu entwickeln im Hinblick auf einen umfassenden und dauerhaften Frieden in der Ukraine. Der Durchführung der Friedenskonferenz kommt für die Eidgenossenschaft aufgrund der jahrzehntelangen Tradition der diplomatischen Dienste eine Schlüsselbedeutung der Friedenspolitik zu.
Im Video des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) wird erklärt, weshalb sich der Bürgenstock als Standort für die Friedenskonferenz besonders eignet.
Der Kanton Nidwalden und die Friedenskonferenz
Dass der Bürgenstock als Standort für die Friedenskonferenz ausgewählt worden ist, freut den Kanton Nidwalden. Der Regierungsrat unterstützt jedes Vorhaben, das erste Schritte zu einem Frieden in der Ukraine und ein Ende des grossen Leids der betroffenen Bevölkerung im Kriegsgebiet zum Ziel hat.
Das Bürgenstock-Resort mit seiner besonderen Lage und seiner modernen Infrastruktur eignet sich bestens für internationale Treffen dieser Dimension. Der Bürgenstock war in der Vergangenheit schon verschiedentlich Austragungsort von wichtigen internationalen Konferenzen. Diese Tradition wird mit der Ukraine-Friedenskonferenz fortgesetzt. Die damit einhergehende internationale Ausstrahlung ist erfreulich für die Erlebnisregion Luzern-Vierwaldstättersee.
Die Unterstützung des Anlasses durch den Kanton Nidwalden liegt in erster Linie im Bereich der Sicherheit. So ist die Kantonspolizei Nidwalden federführend zusammen mit Angehörigen weiterer Polizeikorps, der Armee und zusätzlichen Partnern im Sicherheitsverbund dafür zuständig, dass vor und während der Friedenskonferenz die Sicherheit der Bevölkerung und der Konferenzteilnehmenden gewährleistet ist. Für die Organisation, die Betreuung der teilnehmenden Delegationen vor Ort und den Inhalt der Konferenz ist der Bund verantwortlich.
→ Mehr erfahren über Nidwalden | → Further information about Nidwalden |
Einschränkungen für direkte Anwohnende
Der Zugang zum Bürgenstock-Resort wird vor und während der Konferenz überwacht. Dies ist zum Schutz von Konferenzteilnehmenden und Mitarbeitenden, aber auch der Anwohnerschaft unerlässlich. Dies bedingt eine strenge Zufahrts- und Zutrittskontrolle für alle Anwohnenden, die sich in der Sperrzone befinden, sowie Berufsleute und Gäste, die zwingend Zugang zur Sperrzone benötigen. Die Sperrzonen entsprechen den roten Flächen auf dem nachfolgenden Kartenausschnitt, die gelben Flächen bedeuten ein Tauch- und Badeverbot.
Die Zufahrts- und Zutrittskontrolle zur Sperrzone gilt von Donnerstag, 13. Juni 2024, 12.00 Uhr, bis Montag, 17. Juni 2024, 18.00 Uhr. Während dieser Zeit kann die Kontrollstelle ausschliesslich von Personen passiert werden, die entweder in der Sperrzone wohnen oder arbeiten. Für den Zugang müssen diese vorgängig einen persönlichen Bagde sowie gegebenenfalls einen Sticker für Ihr Fahrzeug oder Motorrad abholen. Dies gilt auch für allfällige Gäste während dieser Zeit. Einen Bagde brauchen alle Personen, die älter als 1. Januar 2012 sind. Jüngere Kinder benötigen keinen Badge.
Die Ausgabe der Badges und Fahrzeug-Sticker erfolgt in der Turnhalle in Obbürgen (→ Link auf Google-Maps). Um Bagde und Fahrzeug-Sticker zu erhalten, haben die Personen, so auch allfällige Gäste, während den unten stehenden Öffnungszeiten persönlich zu erscheinen und sich mittels gültiger Identitätspapiere (ID, Pass oder Führerausweis) auszuweisen. Ebenso ist für den Fahrzeug-Sticker der Fahrzeug- respektive Motorradausweis vorzulegen. Dies gilt auch für Motorräder oder landwirtschaftliche Fahrzeuge (Traktoren), die während der Sperrzeit in der roten Zone benutzt werden. Velos und Töffli benötigen keinen Sticker .Pro Person wird nur 1 Badge ausgehändigt, pro Fahrzeug/Töff ein Sticker.
Während der Sperrzeit wird den Anwohnenden innerhalb der Sperrzone auf dem Bürgenstock empfohlen, sich nur auf asphaltierten Strassen und Wegen fortzubewegen. Es ist mit vermehrten Personenkontrollen zu rechnen. Tragen Sie stets einen Personenausweis und den Badge auf sich, auch wenn Sie das Haus nur kurz verlassen. Auch wird empfohlen, die Kinder auf ihrem Schulweg bis zum Ende der Sperrzone durch eine erwachsene Person zu begleiten. Die landwirtschaftliche Tätigkeit bleibt in dieser Zeit grundsätzlich möglich.
Eine weitere Empfehlung lautet, nicht dringliche Erledigungen/Termine auf einen anderen Zeitpunkt zu verschieben und das eigene Grundstück nur so oft zu verlassen wie notwendig. Generell sind Freizeitaktivitäten in der Sperrzone während dieser Zeit nicht gestattet, so zum Beispiel auch biken, joggen und wandern.
Von Donnerstag, 13. Juni 2024, 12.00 Uhr, bis Montag, 17. Juni 2024, 18.00 Uhr gilt in der Sperrzone grundsätzlich Einbahnverkehr von Obbürgen in Richtung Ennetbürgen, dies besonders tagsüber, wenn Konvois von Konferenzteilnehmenden auf der Strasse unterwegs sind. Am frühen Morgen, zwischendurch und abends sind Fahrten in die Gegenrichtung unter Umständen möglich. Genaue Zeitangaben können im Voraus jedoch keine gemacht werden. Falls gleichzeitig ein Konvoi in die Gegenrichtung unterwegs ist, werden Sie von Sicherheitskräften angehalten und gegebenenfalls zur Umkehr aufgefordert. Wir bitten Sie, die Anweisungen des Sicherheitspersonals zu befolgen und danken fürs Verständnis.
In Notfällen (Ambulanz, Notarzt, Feuerwehr usw.) ist die Zufahrt für Blaulichtorganisationen jederzeit gewährleistet.
Die Abholung von Badge und Sticker für Fahrzeug/Motorrad in der Turnhalle Obbürgen ist zu folgenden Zeiten möglich:
Samstag | 8. Juni 2024 | 08.00 - 20.00 Uhr |
Sonntag | 9. Juni 2024 | 08.00 - 20.00 Uhr |
Montag | 10. Juni 2024 | 08.00 - 20.00 Uhr |
Dienstag | 11. Juni 2024 | 08.00 - 20.00 Uhr |
Mittwoch | 12. Juni 2024 | 08.00 - 22.00 Uhr |
Donnerstag | 13. Juni 2024 | 08.00 - 20.00 Uhr |
Freitag | 14. Juni 2024 | 08.00 - 19.00 Uhr |
Samstag | 15. Juni 2024 | 08.00 - 19.00 Uhr |
Sonntag | 16. Juni 2024 | 08.00 - 19.00 Uhr |
Für Anwohnende in der Sperrzone gelten überdies auch die allgemeinen Einschränkungen für die Bevölkerung (↓ nächstes Kapitel).
Hinweis: Die Einschränkungen können rasch und situativ Anpassungen erfahren. Dies kann dazu führen, dass die Informationen dazu mit Verzögerungen auf dieser Webseite erscheinen. Es gelten die Anweisungen der Sicherheitskräfte vor Ort.
Allgemeine Einschränkungen für die Bevölkerung
Vor und während der Friedenskonferenz zählt nicht nur das Bürgenstock-Resort selbst, sondern auch die Umgebung zur Sperrzone. Daher sind im Strassenverkehr, auf Wander- und Bikewegen, im Luftraum oder auf dem See Einschränkungen oder Sperrungen unvermeidbar. Es finden entsprechende Kontrollen und Überwachungen statt. Der Kanton dankt fürs Verständnis und bittet die Bevölkerung, die Anweisungen der Sicherheitskräfte zu respektieren und zu befolgen.
Strassen / öffentlicher Verkehr |
Die Zufahrtsstrassen zum Bürgenstock sind von Donnerstag, 13. Juni 2024, 12.00 Uhr, bis Montag, 17. Juni 2024, 18.00 Uhr, ab der Sperrzone gesperrt. Bereits vor dieser Zone können Verkehrs- und Personenkontrollen stattfinden. Die Kontrollen können auf dem lokalen Strassennetz vorübergehend zu Wartezeiten und Verkehrsbehinderungen führen. Es empfiehlt sich, gültige Ausweise mitzuführen und genügend Reisezeit einzurechnen. Ebenso sind kurzzeitige Strassensperrungen bei der An- und Abreise von Konferenzteilnehmenden zu erwarten. Auch vor der eigentlichen Sperrzeit sind aufgrund von Aufbauarbeiten für die sogenannten Sicherheits-Checkpoints temporäre Sperrungen und Verkehrsbehinderungen möglich.
Die Kehrsitenstrasse bleibt über die ganze Zeit offen.
Das Postauto fährt von Donnerstag, 13. Juni 2024, 12.00 Uhr, bis Montag, 17. Juni 2024, 18.00 Uhr, nicht auf den Bürgenstock. Die letzte Haltestelle befindet sich in dieser Zeit in Obbürgen, alte Post.
→ Zum Online-Fahrplan von PostAuto
Die Schiffshaltestelle Kehrsiten-Bürgenstock wird von Donnerstag, 13. Juni 2024, 12.00 Uhr, bis Montag, 17. Juni 2024, 18.00 Uhr, nicht angefahren. Ebenso sind die Standseilbahn auf den Bürgenstock sowie der Hammetschwand-Lift in dieser Zeit nicht in Betrieb.
Wander- und Bikewege |
Die Wander- und Bikewege in der Sperrzone sind von Donnerstag, 13. Juni 2024, 12.00 Uhr, bis Montag, 17. Juni 2024, 18.00 Uhr, für jegliche Personen gesperrt. Generell sind Freizeitaktivitäten in der Sperrzone während dieser Zeit nicht gestattet.
Ausserhalb der Sperrzone sind die Wander- und Bikewege normal begeh- und befahrbar.
See |
Es befinden sich Bereiche auf dem Vierwaldstättersee in der Sperrzone. Zu diesen gehören Abschnitte beim Hafen von Stansstad und Hafen von Hergiswil (gelbe Zonen). In diesen gilt ein Bade- und Tauchverbot von Donnerstag, 13. Juni 2024, 12.00 Uhr, bis Montag, 17. Juni 2024, 18.00 Uhr. Für die Aus- und Einfahrt von Booten kann die Zone normal durchquert werden.
Vom Bade- und Tauchverbot nicht betroffen sind die Freizeitbäder von Hergiswil und Stansstad.
Zu den Sperrzonen gehört ein Abschnitt vor Kehrsiten (rote Zone). Die Schiffshaltestelle Kehrsiten-Bürgenstock kann daher von Donnerstag, 13. Juni 2024, 12.00 Uhr, bis Montag, 17. Juni 2024, 18.00 Uhr, nicht angefahren werden kann. Es gilt in dieser Zeit ein allgemeines Schifffahrtsverbot sowie ein Tauch- und Badeverbot in der Zone. Der Schiffssteg Kehrsiten-Dorf und der Bootshafen Hostatt bleiben zugänglich.
Luftraum |
Der Luftraum ist von Donnerstag, 13. Juni 2024, 8.00 Uhr, bis Montag, 17. Juni 2024, 20.00 Uhr, im Radius von 46.3 Kilometern (25 NM) mit Zentrum auf dem Bürgenstock gesperrt. Für die Sperrung ist die schweizerische Luftwaffe zuständig. Allfällige Erleichterungen sind gegenwärtig in Abklärung.
Aufgrund des Sicherheitsflugverkehrs ist in dieser Zeit mit erhöhten Lärmimmissionen in der Umgebung zu rechnen. Wir bitten, die Unannehmlichkeiten zu entschuldigen.
Hinweis: Die Einschränkungen können rasch und situativ Anpassungen erfahren. Dies kann dazu führen, dass die Informationen dazu mit Verzögerungen auf dieser Webseite erscheinen. Es gelten die Anweisungen der Sicherheitskräfte vor Ort.
Informationen für Medienschaffende
Die Medienstelle der Kantonspolizei Nidwalden nimmt einzig Anfragen zu polizeilichen Sicherheitsaufgaben sowie Einschränkungen für die lokale Bevölkerung rund um die Friedenskonferenz entgegen. Zu Sicherheitsleistungen seitens Armee kann diese für Medienauskünfte direkt kontaktiert werden.
Anfragen zu Organisation, Teilnehmenden, Inhalt und Ablauf der Friedenskonferenz sowie Gesuche für Medienakkreditierungen sind an die Kommunikation des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) zu richten.
Kontakte der Medienstellen
Kantonspolizei Nidwalden |
Telefon +41 41 618 44 66 |
EDA Kommunikation |
Telefon +41 58 460 55 55 Media Corner (Englisch) |
Armee |
Telefon +41 58 464 48 08 |
Hinweis: Der Kanton Nidwalden plant die Durchführung eines Medienanlasses wenige Tage vor der Friedenskonferenz. Dabei wird es ausschliesslich um das Thema Sicherheit und Einschränkungen für die lokale Bevölkerung gehen. Die Medien erhalten zum gegebenen Zeitpunkt eine Einladung mit allen Informationen.
Medienmitteilungen des Kantons Nidwalden
→ 10. April 2024: Regierungsrat erfreut über Standortentscheid für Ukraine-Konferenz
Häufige Fragen und Antworten (FAQ)
In dieser Rubrik erhalten Anwohnende und die restliche Bevölkerung Antworten auf Fragen, die im Zusammenhang mit der Durchführung der Friedenskonferenz auf dem Bürgenstock häufig auftauchen.
Detaillierte Informationen zur Sicherheitszone und den damit verbundenen Einschränkungen finden Sie insbesondere in den Abschnitten «Einschränkungen für direkte Anwohnende» und «Allgemeine Einschränkungen für die Bevölkerung».
Haben Sie die Information, nach welcher Sie suchen, nicht gefunden? Im Bedarfsfall können Sie sich an die Kantonspolizei Nidwalden wenden:
→ Telefon +41 41 618 44 66
→ E-Mail: kantonspolizei@nw.ch
Zugehörige Objekte
Frage |
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Die Anordnungen der Sicherheitskräfte vor Ort sind jederzeit zu befolgen. Es kann immer wieder Situationen geben, die eine aktuelle Veränderung der Lage notwendig machen, sodass eine Aktualisierung der Website nicht zeitgerecht erfolgen kann. |
Ja. Sämtliche Fahrzeuge benötigen einen Sticker, wenn diese in der Zeit vom 13. bis 17. Juni in der Sicherheitszone bewegt werden. Dies gilt auch für landwirtschaftliche Fahrzeuge und Motorräder (Töffs). Der Sticker kann gegen Vorweisen des Fahrzeugausweises vom 8. bis 16. Juni in der Turnhalle Obbürgen abgeholt werden. Von der Sticker-Pflicht ausgenommen sind Velos und Töfflis. |
Die Rettungsachsen werden trotz Sicherheitszone offen sein. Die medizinische Notfallversorgung ist gewährleistet. Um das Eingreifen von Notfallteams unmittelbar zu ermöglichen, werden diese von Sicherheitskräften in die Zone begleitet. Ein Notfall kann über Tel. 117 der Polizei angekündigt werden, so können die Kontrollposten vor und in der Sicherheitszone vorinformiert werden. |
Einem Not(tier)arzt, der sich entsprechend ausweisen kann, wird die Zufahrt für dringliche Fälle jederzeit gewährleistet. Um dies unmittelbar zu ermöglichen, wird dieser von Sicherheitskräften begleitet. Ein Notfall kann über Tel. 117 der Polizei angekündigt werden, so können die Kontrollposten vor und in der Sicherheitszone vorinformiert werden. |
Nein. Das Restaurant Trogen bleibt während der Konferenz geschlossen. |
Melden Sie verdächtige Personen oder Fahrzeuge unverzüglich über Telefon 117 der Polizei. |
Ja, für Gäste, die älter als 12 Jahre sind, gilt ebenfalls eine Pflicht für einen persönlichen Bagde, um Zugang in die Sicherheitszone zu erhalten. Dieser kann - auch kurzfristig - zwischen dem 8. und 16. Juni in der Turnhalle Obbürgen gegen Vorweisen eines gültigen Ausweises (ID, Pass, Führerausweis) abgeholt werden. Allenfalls ist mit Wartezeiten zu rechnen. Fahrzeuge benötigen einen Sticker, der ebenfalls in der Turnhalle Obbürgen angefordert werden kann gegen Vorweisen des Fahrzeugausweises. Grundsätzlich wird empfohlen, in der Zeitspanne vom 13. bis 17. Juni 2024 möglichst wenig Gäste zu empfangen. |
Die Sicherheitszone ist vom Donnerstag, 13. Juni, 12.00 Uhr, bis Montag, 17. Juni, 17.00 Uhr, in Betrieb. Es ist in den Tagen zuvor und danach allenfalls temporär für den Auf- und Abbau von Infrastrukturen vereinzelt mit Verkehrsbehinderungen zu rechnen. Diese dürften aber lokal und zeitlich beschränkt sein. |
Der Luftraum über dem Bürgenstock wird von Donnerstag, 13. Juni 2024, 8.00 Uhr, bis Montag, 17. Juni 2024, 20.00 Uhr, im Radius von 46.3 Kilometern (25NM) mit Zentrum auf dem Bürgenstock gesperrt. Für die Sperrung ist die Schweizerische Luftwaffe zuständig. Die betroffenen Flugplatzbetreibenden werden direkt informiert. Allfällige Erleichterungen vom Flugverbot, namentlich für Flugschulung und kommerzielle Tandemflüge, sind derzeit in Abklärung. |
Die Sicherheitskräfte sind bemüht, den Verkehrsfluss so gut wie möglich aufrechtzuerhalten. Bei Sicherheits-Checkpoints in der Umgebung des Bürgenstocks kann es wegen Kontrollen kurzzeitig zu Verzögerungen kommen. Zudem kann es bei wegen Konvois von Konferenz-Teilnehmenden kurzzeitig zu gesperrten Strassenabschnitten kommen. Rechnen Sie daher genügend Reisezeit ein. |
Von Donnerstag, 13. Juni 2024, 12.00 Uhr, bis Montag, 17. Juni 2024, 18.00 Uhr gilt in der Sperrzone grundsätzlich Einbahnverkehr von Obbürgen in Richtung Ennetbürgen, dies besonders tagsüber, wenn Konvois von Konferenzteilnehmenden auf der Strasse unterwegs sind. Am frühen Morgen, zwischendurch und abends sind Fahrten in die Gegenrichtung unter Umständen möglich. Genaue Zeitangaben können im Voraus jedoch keine gemacht werden. Falls gleichzeitig ein Konvoi in die Gegenrichtung unterwegs ist, werden Sie von Sicherheitskräften angehalten und gegebenenfalls zur Umkehr aufgefordert. Wir bitten Sie, die Anweisungen des Sicherheitspersonals zu befolgen und danken fürs Verständnis. |
Grundsätzlich ja. Bleiben Sie dabei jedoch auf asphaltierten Bereichen (Strassen/Wege) und vermeiden Sie Aktivitäten wie Joggen, Biken oder Bräteln. Die Empfehlung lautet, nicht dringliche Erledigungen/Termine auf einen anderen Zeitpunkt zu verschieben und das eigene Grundstück nur so oft zu verlassen wie notwendig. Es muss mit vermehrten Personenkontrollen in der Sicherheitszone gerechnet werden. Tragen Sie daher den persönlichen Bagde sowie einen Personenausweis stets auf sich - auch wenn Sie das Haus nur kurz verlassen. |
In der Sicherheitszone sind Freizeitaktivitäten nicht gestattet. Anwohnenden ist es erlaubt, spazieren zu gehen. Bleiben Sie dabei jedoch auf asphaltierten Bereichen (Strassen/Wege) und vermeiden Sie Aktivitäten wie Joggen, Biken oder Bräteln. Die Empfehlung lautet, nicht dringliche Erledigungen/Termine auf einen anderen Zeitpunkt zu verschieben und das eigene Grundstück nur so oft zu verlassen wie notwendig. Es muss mit vermehrten Personenkontrollen in der Sicherheitszone gerechnet werden. Tragen Sie daher den persönlichen Bagde sowie einen Personenausweis stets auf sich - auch wenn Sie das Haus nur kurz verlassen. Überall sonst im Kanton Nidwalden sind terrestrische Freizeitaktivitäten nicht eingeschränkt. |
Nein. Der Golfplatz liegt in der Sicherheitszone und ist vom 13. Juni bis 17. Juni geschlossen. |
Für den Zugang in die Sicherheitszone wird ein Badge und für Fahrzeuge ein Sticker benötigt – dies gilt auch für Handwerker oder andere Arbeiter. Es wird von solchen Aufträgen in der Sperrzeit abgeraten – mit Ausnahme von dringlichen Arbeiten. Handwerker und andere Arbeiter müssen in der Zeit vom 8. bis 16. Juni in der Turnerhalle Obbürgen gegen Vorweisen eines gültigen Ausweises (Pass, ID, Führerausweis) einen Badge und gegebenenfalls gegen Vorweisen des Fahrzeugausweises einen Fahrzeug-Sticker abholen. |
Die Sicherheitsvorkehrungen zum Schutz von international völkerrechtlich geschützten Personen, die an der Friedenskonferenz teilnehmen, und damit einhergehende Vorgaben sind unumgänglich. Die Sicherheitskräfte handeln im Auftrag des Bundes, gehen dabei rechtmässig vor und als Folge davon dürfte in der Regel kein Anspruch auf Schadenersatz bestehen. Selbstverständlich werden aber entsprechende Gesuche sorgfältig geprüft. Allfällige Schadenersatzansprüche können innert Jahresfrist seit dem schädigenden Verhalten beim Nidwaldner Regierungsrat eingereicht werden. Im Schreiben sind zwingend die Ersatzansprüche zu beziffern und der entstandene Schaden zu belegen. Gesuche sind schriftlich an die folgende Adresse einzureichen: Regierungsrat Nidwalden |
Die Zugänge sind gewährleistet. Wer in der Sicherheitszone wohnt und 12 Jahre oder älter ist, benötigt einen persönlichen Badge. Fahrzeuge jeglicher Art, die in der Sicherheitszone bewegt werden, benötigen einen Sticker. Badge und Sticker können zwischen 8. und 16. Juni zu den Öffnungszeiten in der Turnhalle Obbürgen abgeholt werden. Dazu sind ein Personenausweis (ID; Pass, Führerausweis) und Fahrzeugausweise mitzubringen. |
Die Öffnungszeiten der Abholstelle in der Turnhalle Obbürgen finden Sie in der Rubrik «Einschränkungen für direkte Anwohnende». |
Erfahrungsgemäss ist für Konferenzen dieser Grössenordnung mit Kosten von 5 bis 10 Millionen Franken zu rechnen, darin eingeschlossen sind die Aufwände für die Sicherheit. Die effektiven Kosten für die Organisation der Konferenz hängen von der Anzahl der teilnehmenden Delegationen sowie der Ebene der Vertretung der Länder ab. Grundsätzlich werden die Kosten vom Bund getragen. Der Kanton Nidwalden hat einen Anteil der Sicherheitskosten zu übernehmen. Der genaue Kostenteiler zwischen Bund und Kanton wird ausgehandelt. Den Kosten steht der Mehrwert durch die weltweite Präsenz des Bürgenstocks und der Erlebnisregion Vierwaldstättersee-Zentralschweiz entgegen. |
Dies gilt für alle Bewohnende, aber auch für Gäste, Hausangestellte, Arbeiter usw., die 12 Jahre oder älter sind. Ohne einen Badge, der persönlich zwischen 8. und 16. Juni in der Turnhalle Obbürgen abgeholt werden muss, erfolgt kein Zutritt zur Sicherheitszone. Bei der Abholung ist ein gültiger Ausweis (ID, Pass, Führerausweis) vorzulegen. |
Der Luftraum wird vom 13. bis 17. Juni über dem Bürgenstock und der erweiterten Umgebung verstärkt kontrolliert. Aufgrund des Sicherheitsflugverkehrs ist in dieser Zeitspanne mit erhöhtem Fluglärm zu rechnen. |
Die Sperrzonen wurden zur Sicherheit der Konferenzteilnehmenden wie der Bevölkerung definiert und angeordnet. Über die Umstände, warum eine Zone so oder anders eingestuft ist, werden aus einsatztaktischen Gründen keine weiteren Auskünfte erteilt. Wir bitten um Verständnis. Die Badis in Stansstad und Hergiswil sind von den Einschränkungen nicht betroffen. |
Jede Person, die in der Sicherheitszone wohnt oder aufgrund dringlicher Arbeiten in die Zone gelangen muss, benötigt einen persönlichen Badge. Pro Person wird nur ein Badge ausgestellt. Kinder unter 12 Jahren benötigen keinen Badge. |
Der Verlust kann bei der Abholstelle in der Turnhalle Obbürgen zwischen 8. und 16. Juni gemeldet werden. Dabei muss die betroffene Person persönlich vorbeikommen und sich ausweisen können (ID, Pass oder Führerausweis). Beim Verlust eines Stickers muss zusätzlich der Ausweis für das Fahrzeug oder den Töff mitgebracht werden. Bei Unklarheiten oder Fragen können sich Betroffene auch bei der Kantonspolizei Nidwalden unter Telefon 041 618 44 66 melden. |