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Zivilstandsamt und Bürgerrecht
WICHTIGE INFORMATIONDas Zivilstandsamt und Bürgerrecht Nidwalden ist über die Festtage vom Mittwoch, 24. Dezember 2025 bis und mit Sonntag, 04. Januar 2026 geschlossen. Am Montag, 05. Januar 2026 sind wir gerne wieder für Sie da. Bei einem Todesfall erreichen Sie das Zivilstandsamt Nidwalden über das Bestattungsinstitut Flury GmbH. Die Telefonnummern lauten 041 610 56 39 oder 079 641 96 06.
Bitte melden Sie sich nach Möglichkeit telefonisch für Ihr Anliegen. Viele Dokumente und Unterlagen können Sie auch via ONLINE-Formular bestellen. Damit keine unangenehmen Wartezeiten für Sie entstehen, sind wir froh, wenn Sie vorgängig einen Termin mit uns vereinbaren. Herzlichen Dank. |
Die Büroräumlichkeiten vom Zivilstandsamt und Bürgerrecht befinden sich im Herzen von Stans.
Sämtliche Zivilstandsereignisse, die sich im Kanton Nidwalden ereignen, werden vom Zivilstandsamt Nidwalden beurkundet. Zu den wichtigsten Zivilstandsereignissen gehören Geburten, Todesfälle, Eheschliessungen, Eintragung von gleichgeschlechtlichen Partnerschaften, Kindesanerkennungen und Namenserklärungen.
Das Ausstellen von Heimatscheinen, Personenstandsausweisen, Familienausweisen, Familienscheinen sowie Ausweise über den registrierten Personenstand (7.3.) fallen in die Zuständigkeit des Zivilstandsamtes des Heimatortes (Bürgerort).
Geburts-, Anerkennungs-, Ehe- oder Todesurkunden werden vom Zivilstandsamt des Ereignisortes ausgestellt (d.h. am Geburtsort, Anerkennungsort, Eheschliessungsort, Todesort).
Zudem bearbeitet und prüft der im Zivilstandsamt und Bürgerrecht integrierte Fachdienst Namensänderungsgesuche und erlässt hierzu die entsprechenden Verfügungen.
Das Zivilstandsamt und Bürgerrecht mit dem integrierten Fachbereich Bürgerrecht ist kantonale Auskunfts- und Koordinationsstelle im Zusammenhang mit den Einbürgerungsverfahren und nimmt insbesondere Einbürgerungsgesuche entgegen, soweit diese nicht beim Bund einzureichen sind, koordiniert die kantonalen Erhebungen und vermittelt zwischen den gesuchstellenden Personen einerseits und den zuständigen kommunalen, kantonalen und eidgenössischen Instanzen auf der anderen Seite.
Fragen rund um die Zivilstandsereignisse, Namensänderungen und Bürgerrechte beantworten wir Ihnen gerne per Telefon (+41 41 618 72 60) oder per Mail (zivilstandsamt@nw.ch).
Danke für Ihr Interesse!
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Zivilstandsamt und BürgerrechtMarktgasse 3
Postfach 1244
6371 Stans
Tel. +41 41 618 72 60
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