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Handelsregisteramt

Gehört zur Direktion: Volkswirtschaftsdirektion
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Links

Adresse: Bahnhofplatz 3, 6371 Stans
Telefon: 041 618 49 50
Telefax: 041 618 49 53
E-Mail: handelsregister@nw.ch
Homepage: http://www.hranw.ch
Öffnungszeiten: Mo-Fr 08.00-12.00, 14.00-17.00
Vor öffentlichen Ruhetagen endet die Öffnungszeit um 16.30 Uhr.

Aktuell:

Opting-out Revisionspflicht bei der GmbH:
Eine GmbH muss von Gesetzes wegen über eine im Handelsregister einzutragende Revisionsstelle verfügen oder den Verzicht auf die eingeschränkte Revision erklären (Art. 818 OR i.V. mit Art. 727 ff OR). Gesellschaften, die diesen gesetzlichen Anforderungen nicht genügen, sind mit einem Organmangel behaftet. Das Handelsregisteramt wird sukzessive solche Gesellschaften auffordern, den Mangel innert einer nicht erstreckbaren Frist von 30 Tagen zu beheben. Die Geschäftsführer der betreffenden GmbH werden daher zu Beginn des Jahres 2010 eine Aufforderung erhalten, innert 30 Tagen eine Revisionsstelle oder das Opting-out zur Eintragung anzumelden; andernfalls erfolgt die Überweisung an den Richter. Der Richter ergreift die geeigneten Massnahmen, unter Anderem kann er die Gesellschaft für aufgelöst erklären und nach den Regeln des Konkurses liquidieren lassen. Das amtliche Verfahren und die Überweisung an Richter sind mit Mehrkosten für die Gesellschaften verbunden. Wir ersuchen daher die betroffenen Gesellschaften dringend - auch zur Vermeidung unnötiger Kosten für die Gesellschaft - raschmöglichst den gesetzeskonformen Zustand herzustellen.

Weitere wichtige Informationen finden Sie im neuen Merkblatt 'Verzicht auf Revision (Opting-Out) bei KMU: Handelsregisterbelege' vom 15. September 2009 unter den Rubriken 'Publikationen' oder 'Dienstleistungen/Revision'.

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Das Handelsregister ist eine öffentliche Quelle für wirtschaftliche Informationen über Unternehmen. Es dient in erster Linie der Rechtssicherheit im Geschäftsverkehr und dem Vertrauensschutz (Publizitätsfunktion). Eingetragen und im Schweizerischen Handelsamtsblatt (SHAB) veröffentlicht werden rechtlich verbindliche Tatsachen vorab bei privaten Rechtssubjekten, teilweise auch bei halbstaatlichen und staatlichen Institutionen.

Auszüge und Registerakten sind schriftlich per Post, Fax, email oder über Internet zu bestellen. Bitte beachten Sie: Handelsregisterakten und Rechnung können nur dem Besteller direkt zugestellt werden (keine Drittadressen). Die Auslieferung erfolgt per A-Post.

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