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Teilrevision des Gesetzes über die Strassenverkehrssteuern

Nummer
2026.NWJSD.131
Geschäftsart
Vernehmlassung
Datum
3. November 2026
Beschreibung

Die Vernehmlassungsfrist dauert bis Freitag, 5. Februar 2027. Es handelt sich um eine E‑Mitwirkung. Das heisst, die Vernehmlassung wird digital durchgeführt.

► vernehmlassung.nw.chExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.

Auf der Plattform finden Sie sämtliche Unterlagen. Für die Teilnahme an der E-Mitwirkung müssen Sie sich registrieren. Das geht einfach, sicher und schnell.

Die digitale Mitwirkung bietet mehrere Vorteile:

  • Sie können sich rasch über das Vorhaben informieren.
  • Sie können Ihre Stellungnahme effizient und papierlos erfassen. Zwischenspeichern ist möglich, falls Sie das Erfassen unterbrechen müssen.
  • Falls Sie einem Gremium oder einer Organisation angehören, können Sie weitere Mitglieder einladen, um die Stellungnahme gemeinsam zu erfassen.
  • Mit der elektronischen Erfassung ermöglichen Sie uns ein effizientes Arbeiten.

Ein Erklärvideo auf der digitalen Vernehmlassungsplattform beschreibt, wie Sie sich registrieren, eine Stellungnahme erfassen und bei Bedarf weitere Personen zur gemeinsamen Ausarbeitung einladen können. Falls Sie Support benötigen, finden Sie die Anlaufstelle direkt auf der Plattform.

Für inhaltliche Rückfragen zu den Vernehmlassungsunterlagen wenden Sie sich bitte an das Direktionssekretariat der Justiz- und Sicherheitsdirektion (Tel. +41 41 618 45 84; E-Mail: justiz-sicherheitsdirektion@nw.ch).

Name
Bericht zur Vernehmlassung (PDF, 73 kB) Download 0 Bericht zur Vernehmlassung
NG 651.3 Teilrevision Strassenverkehrsgesetz (PDF, 81 kB) Download 1 NG 651.3 Teilrevision Strassenverkehrsgesetz
NG 651.3 Teilrevision Strassenverkehrsgesetz Synopse (PDF, 109 kB) Download 2 NG 651.3 Teilrevision Strassenverkehrsgesetz Synopse