Die Zuständigkeit bei J+S-Beiträgen ist klar geregelt
Die vom Bund ursprünglich vorgeschlagene Kürzung von Geldern für das Programm von Jugend und Sport (J+S) war Auslöser für einen Vorstoss, der bei allfälligen Kürzungen eine Kompensation durch den Kanton forderte. Inzwischen hat sich die Situation geändert und der Kredit für J+S soll erhöht werden. Unabhängig davon hält der Regierungsrat in seiner Antwort fest, dass der Bund für die Finanzierung zuständig ist und rechtliche Grundlagen für ein «Einspringen» des Kantons fehlen.