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Kantonale Abstimmung: Volksinitiative «Ja zur Unabhängigkeit – Verwaltungsratsmandate regeln»

Informationen

Datum
30. November 2025
Lokalität

Die Urnenstandorte werden jeweils vier Wochen vor der Abstimmung im Amtsblatt publiziert. Sie sind auch auf dem Stimmrechtsausweis aufgeführt.

Beschreibung

Im Dezember 2024 hat ein Initiativkomitee die Volksinitiative «Ja zur Unabhängigkeit – Verwaltungsratsmandate regeln» eingereicht. Die Gesetzesinitiative verlangt, dass Regierungsrätinnen und Regierungsräte nur dann einer Nebenbeschäftigung als Verwaltungsratsmitglied eines Unternehmens nachgehen dürfen, wenn das Mandat im Interesse des Kantons ist. Andernfalls wird befürchtet, dass Interessenkonflikte entstehen könnten. Es soll ein entsprechendes Prüfverfahren eingeführt werden. Die Volksinitiative wurde von 425 Stimmberechtigten unterzeichnet.

Das Gesetz sieht heute ausdrücklich vor, dass die Regierungstätigkeit einem 80-Prozent-Pensum entspricht und die Mitglieder damit die Möglichkeit haben, einer Nebenbeschäftigung nachzugehen und so einen Fuss in der Wirtschaft zu behalten. Dies einerseits als wichtiger Austausch zwischen Politik und Wirtschaft, aber auch, um während oder nach der Regierungstätigkeit eine Konstante für das eigene Berufsleben zu haben. Ausserdem bestehen bereits heute gesetzliche Bestimmungen, die sicherstellen, dass keine Interessenkonflikte entstehen respektive Regierungsmitglieder bei Bedarf in den Ausstand treten.

Der Regierungsrat und der Landrat lehnen die Volksinitiative ab. Ein Gegenvorschlag des Regierungsrates, wonach ein Wechsel vom heutigen Hauptamt zu einem Vollamt mit einem 100-Prozent-Pensum vollzogen werden soll und so Nebenbeschäftigungen automatisch ausgeschlossen sind, wurde vom Landrat verworfen. So gelangt am 30. November 2025 einzig die Volksinitiative «Ja zur Unabhängigkeit – Verwaltungsratsmandate regeln» selbst zur Abstimmung.