Kantonale Abstimmung und zweiter Wahlgang der Gesamterneuerungswahlen des Regierungsrates für die Amtsdauer 2010 bis 2014

Informationen

Datum
2. Mai 2010
Lokalität
Die Urnenstandorte werden jeweils vier Wochen vor der Abstimmung im Amtsblatt publiziert. Sie sind auch auf dem Stimmrechtsausweis aufgeführt.
Kontakt
Kantonales Abstimmungsbüro
Beschreibung
Am 2. Mai 2010 liegt die Änderung der Kantonsverfassung betreffend die Organisation der Justiz zur Abstimmung auf.

Für lesebehinderte und blinde Stimmbürgerinnen und Stimmbürger bietet der Kanton Nidwalden die kantonalen Abstimmungsunterlagen als sogenannte Hörzeitschrift an. Die Hörzeitschrift wird in Zusammenarbeit mit der Schweizerischen Bibliothek für Blinde und Sehbehinderte SBS im international anerkannten DAISY-Format an.

Die Botschaft zur kantonalen Vorlage können Sie als ZIP-Datei herunterladen: Abstimmungsbotschaft 02.05.09

Link: Abspiel-Software für DAISY-Bücher

Gleichzeitig findet an diesem Tag der zweite Wahlgang der Gesamterneuerungswahlen des Regierungsrates statt.

Kantonale Vorlagen

Änderung der Kantonsverfassung betreffend die Organisation der Justiz

Angenommen
Ergebnis
Nidwalden hat die Vorlage angenommen.
Beschreibung
Am 12. März 2000 haben Volk und Stände die Justizreform des Bundes mit einer Änderung der Bundesverfassung angenommen. Das erstmals vereinheitlichte schweizerische Zivil- und Strafprozessrecht tritt am 1. Januar 2011 in Kraft. Auf diesen Zeitpunkt haben die Kantone ihre Gerichtsgesetzgebung an das Bundesrecht anzupassen. Der Landrat hat am 16. Dezember 2009 die Teilrevision der Kantonsverfassung einstimmig zuhanden der obligatorischen Volksabstimmung verabschiedet. Die Vorlage wurde in der Vernehmlassung von allen unterstützt und positiv beurteilt. Die vorgesehene Gerichtsorganisation wurde als schlanke und klare Regelung zur Umsetzung der Vorgaben des Bundes begrüsst. Die Teilrevision der Kantonsverfassung beinhaltet im Wesentlichen:
  • Der Titel der Kantonsverfassung wird an die neue Bundesverfassung angepasst.
  • Die Organisation der Gerichte bleibt weitgehend bestehen. Das Kantonsgericht, das Obergericht und das Verwaltungsgericht sind weiterhin die zuständigen kantonalen Gerichte.
  • Die Friedensrichter der Gemeinden sind keine Gerichte mehr. Die Organisation der vorgerichtlichen Schlichtungsbehörden gemäss der schweizerischen Zivilprozessordnung wird durch das Gesetz geregelt.
  • Die Staatsanwaltschaft und die Jugendanwaltschaft im Sinne der eidgenössischen Strafprozessordnung sind keine richterlichen Behörden. Sie ersetzen die Verhörrichterinnen und Verhörrichter sowie die Jugendanwaltschaft; diese sind nicht mehr unter der Strafgerichtsbarkeit aufzuführen.
  • Alle Mitglieder der Gerichte werden künftig in Gesamterneuerungswahlen auf die gleiche Amtsdauer von vier Jahren gewählt. Eine Wahl alle zwei Jahre der Hälfte der Richterinnen und Richter entfällt.
  • Die Möglichkeit durch Gesetz interkantonale Gerichte zu schaffen, wird in der Kantonsverfassung festgeschrieben.
  • Die Regelungen betreffend die Unvereinbarkeit aufgrund der Verwandtschaft werden den gesellschaftlichen Entwicklungen angepasst.

Landrat und Regierungsrat empfehlen den Stimmberechtigten, der Verfassungsänderung betreffend die Organisation der Justiz zuzustimmen.

Weitere Informationen:
Abstimmungsbotschaft des Regierungsrates

Vorlagen

Vorlage
Ja-Stimmen 89,57 %
9'546
Nein-Stimmen 10,43 %
1'111
Stimmbeteiligung
38.10 %
Ebene
Kanton
Art
-

Zugehörige Objekte

Name
2010-05-02_Abstimmung_Schlussergebnis.pdf Download 0 2010-05-02_Abstimmung_Schlussergebnis.pdf
Schlussergebnis_RR_Wahl.pdf Download 1 Schlussergebnis_RR_Wahl.pdf