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Mitarbeitende
Die Staatsanwaltschaft Nidwalden ist Teil der kantonalen Strafverfolgungsbehörden. Sie setzt sich aus der Oberstaatsanwältin bzw. dem Oberstaatsanwalt, den Staatsanwältinnen und Staatsanwälten, den Jugendanwältinnen und dem Jugendanwalt sowie dem administrativen Fachpersonal zusammen. Sie klärt und verfolgt Straftaten, führt Strafuntersuchungen durch, erlässt bei Bedarf Strafbefehle oder erhebt Anklage und vertritt diese vor Gericht. Dabei handelt sie unabhängig und ist an Gesetz und Recht gebunden.
Die (Ober-)Staatsanwältinnen und Staatsanwälte sowie Jugendanwältinnen und Jugendanwälte werden vom Landrat gewählt.
► Zu den Interessenbindungen der Mitarbeitenden der Staatsanwaltschaft
Dokumente
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| Interessenbindung Staatsanwaltschaft (PDF, 31 kB) | Download | 0 | Interessenbindung Staatsanwaltschaft |
| Name | Funktion | Kontakt |
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