Rechtsprechung

Seit dem 1. Januar 2021 publizieren Obergericht und Verwaltungsgericht einen grossen Teil ihrer Sachentscheide nach Ablauf der Rechtsmittelfrist im Internet, unabhängig davon, ob dagegen Beschwerde erhoben wurde. Ergeht in der Sache ein Bundesgerichtsentscheid, wird dies auf dem Dokument vermerkt.

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