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Rechenschaftsbericht des Regierungsrates
Der Rechenschaftsbericht des Regierungsrates, der gemäss Kantonsverfassung jährlich dem Parlament zur Genehmigung zu unterbreiten ist, stellt eine rückblickende Auflistung der Tätigkeiten der kantonalen Verwaltung über den Zeitraum von einem Jahr dar. Er ist für die Legislative ein Instrument, um eine der wichtigsten Aufgaben, die Aufsichtsfunktion, wahrzunehmen.
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