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Mitglieder
Die Schlichtungsbehörde Nidwalden setzt sich aus einer vorsitzenden Person (Präsidentin oder Präsident), dem Vizepräsidium und paritätischen Vertreterinnen und Vertretern der Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite sowie von Vermieter/-innen und Mieter/-innen zusammen.
Die Mitglieder werden in gesetzlich dafür vorgesehenen Verfahren eingesetzt, um eine paritätische Vertretung und sachgerechte Besetzung sicherzustellen. Parität bedeutet, dass bei bestimmten Streitigkeiten (Miet- oder Arbeitsrecht) die verschiedenen Parteien gleichwertig vertreten sind.
► Zu den Interessenbindungen der Mitglieder der Schlichtungsbehörde
Dokumente
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| Interessenbindungen Schlichtungsbehörde (PDF, 217.94 kB) | Download | 0 | Interessenbindungen Schlichtungsbehörde |
| Name Vorname | Funktion |
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