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Mitglieder

Die Schlichtungsbehörde Nidwalden setzt sich aus einer vorsitzenden Person (Präsidentin oder Präsident), dem Vizepräsidium und paritätischen Vertreterinnen und Vertretern der Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite sowie von Vermieter/-innen und Mieter/-innen zusammen.

Die Mitglieder werden in gesetzlich dafür vorgesehenen Verfahren eingesetzt, um eine paritätische Vertretung und sachgerechte Besetzung sicherzustellen. Parität bedeutet, dass bei bestimmten Streitigkeiten (Miet- oder Arbeitsrecht) die verschiedenen Parteien gleichwertig vertreten sind.

Zu den Interessenbindungen der Mitglieder der Schlichtungsbehörde

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Interessenbindungen Schlichtungsbehörde (PDF, 217.94 kB) Download 0 Interessenbindungen Schlichtungsbehörde
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