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Anwaltsprüfung
Das Bestehen der Anwaltsprüfung ist Voraussetzung für den Erwerb des Nidwaldner Anwaltspatents. Sie wird durch die kantonale Anwaltskommission abgenommen. Bei der Anwaltsprüfung haben sich die Kandidatinnen und Kandidaten darüber auszuweisen, dass sie über die zur Ausübung des Anwaltsberufes erforderlichen theoretischen und praktischen juristischen Kenntnisse verfügen.
Die Anwaltsprüfungen finden jeweils im Frühling und Herbst statt. Die Termine werden durch die Anwaltskommission festgesetzt und mit Hinweis auf die Anmeldefrist im Amtsblatt des Kantons Nidwalden publiziert.
Einzelheiten zu den Zulassungsvoraussetzungen sowie zu den Modalitäten der Prüfung können der Gesetzgebung entnommen werden:
- Gesetz über die Ausübung des Anwaltsberufes (AnwG; NG 267.1Externer Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.)
- Vollzugsverordnung zum Gesetz über die Ausübung des Anwaltsberufes (AnwV; NG 267.11Externer Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.)
- Bundesgesetz über die Freizügigkeit der Anwältinnen und Anwälte (BGFA; SR 935.61Externer Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.)
Weitere Informationen entnehmen Sie dem Merkblatt Anwaltsprüfung.