Anwaltsprüfung

Das Bestehen der Anwaltsprüfung ist Voraussetzung für den Erwerb des Nidwaldner Anwaltspatents. Sie wird durch die kantonale Anwaltskommission abgenommen. Die Prüfung besteht aus (mindestens) zwei schriftlichen Teilen zu je acht Stunden und einem mündlichen Teil von maximal drei Stunden. Um die Prüfung zu bestehen, müssen alle einzelnen Teile bestanden werden.

Die Anwaltsprüfungen finden jeweils im Frühling und Herbst statt. Die Termine werden durch die Anwaltskommission festgesetzt und mit Hinweis auf die Anmeldefrist im Amtsblatt des Kantons Nidwalden publiziert.

Einzelheiten zu den Zulassungsvoraussetzungen sowie zu den Modalitäten der Prüfung können der einschlägigen Gesetzgebung entnommen werden:

  • Gesetz über die Ausübung des Anwaltsberufes (AnwG; NG 267.1)
  • Vollzugsverordnung zum Gesetz über die Ausübung des Anwaltsberufes (AnwV; NG 267.11)
  • Bundesgesetz über die Freizügigkeit der Anwältinnen und Anwälte (BGFA; SR 935.61)


Weitere Informationen erhalten Sie über die Anwalts- und Beurkundungskommission.