Verwaltungsgericht

Das Verwaltungsgericht beurteilt als Beschwerdeinstanz Streitigkeiten um Raumplanungsrecht, Bau- und Umweltschutzrecht, Steuerrecht, Personalrecht, Kindes- und Erwachsenenschutzrecht, Gesundheitswesen, öffentliches Beschaffungswesen, Sozialversicherungsrecht und Administrativmassnahmenrecht im Strassenverkehr. Das Verwaltungsgerichtspräsidium ist zudem zuständig für die richterliche Überprüfung von Zwangsmassnahmen im Ausländerrecht.

Hinweis: Das Einreichen von Rechtsschriften und weiteren Schreiben an die Kontakt-E-Mailadresse und per Fax ist nicht zulässig.

Rechtsgrundlagen

  • Gesetz über die Gerichte und Justizbehörden (Gerichtsgesetz; GerG; NG 261.1 )
  • Gesetz über das Verwaltungsverfahren und die Verwaltungsrechtspflege
    (Verwaltungsrechtspflegegesetz; NG 265.1)
  • Gesetz über die Kosten im Verfahren vor den Gerichten und Justizbehörden
    (Prozesskostengesetz; PKoG; NG 261.2 )

Öffnungszeiten

MO-FR 08.00 bis 12.00 und 14.00 bis 17.00 Uhr.
Vor allgemeinen Feiertagen bis 16.30 Uhr.