Kantonsgericht

Willkommen beim Kantonsgericht Nidwalden

Das Kantonsgericht Nidwalden ist als erstinstanzliches Gericht im Kanton Nidwalden zuständig für die Beurteilung von zivil- und strafrechtlichen Streitigkeiten (Zuständigkeit des Kantonsgerichts).


Verhandlungstermine

Sehen Sie, welche öffentlichen Verhandlungen bei den Abteilungen des Kantonsgerichts anstehen.


Formulare und Merkblätter

Hier finden Sie verschiedene Vorlagen für Klagen und Gesuche an das Kantonsgericht.


Wie Sie uns finden

Anreise mit dem ÖV:
Stans ist mit den öffentlichen Verkehrsmitteln (Postauto, Zug) gut erreichbar. Das Kantonsgericht ist nur ca. 10 Gehminuten vom Bahnhof Stans entfernt. Den Fahrplan der öffentlichen Verkehrsmittel können Sie unter www.sbb.ch konsultieren.


Anreise mit dem Auto:
Sie haben die Möglichkeit, das öffentliche Parkhaus gegenüber der Poststelle 6370 Stans an der Robert-Durrerstrasse zu benutzen. Ebenfalls sind einige Parkplätze vor dem Gerichtsgebäude beim Rathausplatz sowie auf dem Dorfplatz Stans für eine Parkzeit von maximal 2 Stunden vorhanden.


Elektronischer Rechtsverkehr

Die Parteien können gemäss Art. 130 der Schweizerischen Zivilprozessordnung (ZPO; SR 272) und Art. 110 Abs. 2 der Schweizerischen Strafprozessordnung (StPO; SR 312.0) Eingaben auch in elektronischer Form einreichen. Eingaben an das Kantonsgericht in Zivil- und Strafverfahren können somit nicht nur durch unterzeichnete, per Post zugestellte oder persönlich übergebene Schriftstücke eingereicht werden, sondern auch elektronisch mit einer anerkannten elektronischen Signatur im Sinne des Bundesgesetzes vom 18. März 2016 über die elektronische Signatur (SR 943.03). Dies setzt jedoch den vorgängigen Erwerb einer solchen Signatur voraus. Massgebend für elektronische Eingaben ist die Weisung Nr. 2/2011 der Verwaltungskommission des Obergerichtes des Kantons Nidwalden vom 31. Januar 2011.

 

Die Adressen für elektronische Eingaben lauten:

everkehr-kantonsgericht@nw.ch bzw. https://www.privasphere.com/nw-everkehr-kantonsgericht


Eingaben in elektronischer Form ohne anerkannte elektronische Signatur, namentlich unsignierte E-Mail und auch mit unsignierter E-Mail als Anhang übermittelte Dokumente oder auch die Übermittlung von Dokumenten in einem anderen Format als in PDF mit signierter E-Mail sind nicht rechtswirksam und nicht fristwahrend. Ebenfalls nicht rechtswirksam und nicht fristwahrend sind Eingaben per Telefax. Wir weisen zudem darauf hin, dass die Kommunikation via unsignierte E-Mail weder sicher noch vertraulich ist. Wer mit uns über E-Mail korrespondiert, erklärt sich mit unserem Haftungsausschluss einverstanden.

Bitte beachten Sie, dass Anfragen und Eingaben zu konkreten Fällen, welche elektronisch per nicht signierter E-Mail oder Telefax erfolgen, nicht entgegengenommen werden.

Elektronische Eingaben mit einer anerkannten elektronischen Signatur werden während den üblichen Bürozeiten bearbeitet.

Öffnungszeiten

MO-FR 08.00 bis 12.00 und 14.00 bis 17.00 Uhr.
Vor allgemeinen Feiertagen bis 16.30 Uhr.