Landrat

Der Landrat (Parlament) ist die oberste gesetzgebende Behörde des Kantons. Er behandelt die Planungsvorlagen der Regierung, ist zuständig für die wichtigsten Finanz- und Grundstücksgeschäfte und genehmigt den Beitritt zu Konkordaten. Er übt die Oberaufsicht über den Regierungsrat und die kantonale Verwaltung sowie über das Obergericht und das Verwaltungsgericht aus.

Der Landrat besteht aus 60 Mitgliedern, die nach dem Proporzverfahren jeweils auf vier Jahre gewählt werden.

Die Sitzungen finden jeweils mittwochs statt und sind öffentlich. Tagungsort ist das Rathaus Stans. Für die Vorbereitung der Landratssitzungen ist das Landratsbüro zuständig. Das Landratssekretariat ist die Stabsstelle des Landrates.