Kantonale Abstimmung: Teilrevision des Steuergesetzes

Informationen

Datum
27. September 2020
Lokalität

Die Urnenstandorte werden jeweils vier Wochen vor der Abstimmung im Amtsblatt publiziert. Sie sind auch auf dem Stimmrechtsausweis aufgeführt.

Kontakt
Staatskanzlei Nidwalden
Beschreibung


Das Schweizer Stimmvolk hat am 19. Mai 2019 das Bundesgesetz über die Steuerreform und die AHV-Finanzierung (STAF) angenommen. In Nidwalden hat der Landrat die kantonale Umsetzung im Rahmen der Steuergesetzrevision 2020 am 26. Juni 2019 beschlossen. Im Anschluss ist gegen die Senkung der Gewinnsteuer für Unternehmen von 6 auf 5.1 Prozent das konstruktive Referendum ergriffen und am 4. November 2019 mit 406 beglaubigten Unterschriften eingereicht worden.

Die kantonale Abstimmung vom 17. Mai 2020 ist wegen der Corona-Pandemie verschoben und neu auf den 27. September 2020 angesetzt worden. Dem Stimmvolk werden sowohl die Vorlage des Landrates als auch der Gegenvorschlag des Referendumskomitees unterbreitet, die sich einzig im Punkt der Gewinnsteuer für Unternehmen unterscheiden. Das revidierte Steuergesetz soll per 1. Januar 2021 in Kraft treten.

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Ergebnis

Die Nidwaldner Stimmberechtigten haben die Teilrevision des kantonalen Steuergesetzes angenommen und dabei der Vorlage des Landrates mit einem Ja-Stimmen-Anteil von 59.4 Prozent den Vorzug gegeben. Der Gegenvorschlag eines Referendumskomitees wurde mit 57.7 Prozent Nein-Stimmen abgelehnt. Dadurch ist das Ergebnis der Stichfrage nicht relevant. Dieses wäre zum Tragen gekommen, wenn sowohl die Vorlage des Landrates als auch der Gegenvorschlag eine Mehrheit in der Stimmbevölkerung erreicht hätten. Die Stimmbeteiligung lag bei 59.6 Prozent.

Kantonale Vorlagen

Teilrevision Steuergesetz

Resultate
Ergebnis
Die Nidwaldner Stimmberechtigten haben die Teilrevision des kantonalen Steuergesetzes angenommen und dabei der Vorlage des Landrates mit einem Ja-Stimmen-Anteil von 59.4 Prozent den Vorzug gege-ben. Der Gegenvorschlag eines Referendumskomitees wurde mit 57.7 Prozent Nein-Stimmen abgelehnt. Dadurch ist das Ergebnis der Stichfrage nicht relevant. Dieses wäre zum Tragen gekommen, wenn sowohl die Vorlage des Landrates als auch der Gegenvorschlag eine Mehrheit in der Stimmbevölkerung erreicht hätten. Die Stimmbeteiligung lag bei 59.6 Prozent.

Vorlagen

Vorlage des Landrates
Ja-Stimmen 59,46 %
10'431
Nein-Stimmen 40,54 %
7'112
Gegenvorschlag des Referendumskomitees
Ja-Stimmen 42,29 %
7'304
Nein-Stimmen 57,71 %
9'968

Stichfragen

Stichfrage
Vorlage des Landrates 57,51 %
9'795
Gegenvorschlag des Referendumskomitees 42,49 %
7'237
Ebene
Kanton
Art
Konstruktives Referendum

Zugehörige Objekte

Name
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