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Fachstelle Kulturgüterschutz

Kulturgüterschutz in der Schweiz
Kulturelle Objekte gelten seit jeher als Zeugen der Geschichte einer Gemeinschaft und ihrer Kultur. Der Kulturgüterschutz (KGS) hat die Aufgabe, die identitätsstiftenden Objekte für die nachfolgenden Generationen zu erhalten. Sichern und respektieren – diese zwei Hauptforderungen gilt es beim Schutz von Kulturgütern gemäss Haager Abkommen von 1954 zu befolgen.
Der Kulturgüterschutz basiert auf internationalen Abkommen und verfügt in der Schweiz über eigene rechtliche Grundlagen. Über die Jahrzehnte hat sich der Kulturgüterschutz weiterentwickelt. Die Webseite des Bundeamtes für Bevölkerungsschutz gibt darüber Auskunft: Der Kulturgüterschutz in der Schweiz

Kulturgüterschutz Nidwalden
Im Kanton Nidwalden hat die Landsgemeinde am 29. April 1979 das «Einführungsgesetz zur Bundesgesetzgebung über den Schutz von Kulturgütern bei bewaffneten Konflikten» verabschiedet. Aufgrund der neuen Bundesgesetzgebung wurde das Gesetz überarbeitet. Das aktuelle «Gesetz über den Schutz der Kulturgüter (Kantonales Kulturgüterschutzgesetz, kKGSG, NG 322.1.)» ist seit dem 01.01.2021 in Kraft.

Fachstelle Kulturgüterschutz
Die Fachstelle Kulturgüterschutz ist eine Abteilung des Amts für Kultur. Sie ist Anlaufstelle für kulturgutbewahrende Einrichtungen und Kulturgutbesitzerinnen und -besitzer. Sie stellt das Netzwerk zu den Partnerorganisationen wie Feuerwehr und Zivilschutz her. Sie berät in Fragen der Vorsorge und Nachsorge und unterstützt im Notfall.
Sie wird fachlich unterstützt von der Fachgruppe Kulturgüterschutz, in der die kantonalen Kulturinstitutionen (Staatsarchiv, Nidwaldner Museum, Kantonsbibliothek, Denkmalpflege etc.) vertreten sind. Operativ arbeitet sie mit der Zivilschutzorganisation Nidwalden zusammen.

Bei Fragen und Anliegen stehen wir gerne zur Verfügung.

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Öffnungszeiten

Mo - Fr von 08.00 - 12.00 und von 13.30 - 16.30 Uhr.
Termine nur nach telefonischer Absprache. Bitte hinterlassen Sie eine Sprachnachricht.
Telefon +41 41 618 73 40