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Interkantonale Fischereikommission Vierwaldstättersee
Die Fischerei im Vierwaldstättersee wird durch die Interkantonale Vereinbarung der Kantone UR, SZ, OW, NW und LU über die Fischerei im Vierwaldstättersee vom 29. September 1978 gemeinsam bewirtschaftet und beaufsichtigt. Die Fischereikommission übt die Oberaufsicht aus. Die fünf Mitglieder vertreten je einen Kanton. Als Geschäftsstelle amtet die Fischereiverwaltung des Kantons Luzern.
Kontakt
Interkantonale Fischereikommission VierwaldstätterseeCentralstrasse 33
6210 Sursee
Tel. +41 41 925 10 09
Kontaktformular
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Lageplan
Personen
| Name Vorname | Funktion | Mitglied seit | Kontakt |
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