Entstehung des Landorts Nidwalden

Nach dem Niedergang der Reichsvogtei und dem Wegfallen der adligen Landesherrschaft (Abzug der Habsburger nach Österreich) entwickelten sich die Waldstätte nach 1320 selbständig weiter, in Ob- und Nid­walden entstanden eigenständige eidgenössische Landorte, welche sich in die sich formende Eidgenossenschaft integrierten. Ab den 1330er Jahren wuchs Nidwalden mit der Zeit zu einer eigenständigen Herrschaft, dem eidgenössischen Landort Nidwalden, zusammen.

Gleichzeitig gewannen reiche Grossbauern wie etwa die Amstein oder die Zelger, durch den landwirtschaftlichen Wandel (Ausbau der Grossviehzucht) grösseren politischen Einfluss. Um sich weitere Weidege­biete zu erschliessen, machten sie dem Kloster Engelberg und den verbliebenen Dienstad­ligen die Weiderechte streitig. So sind aus dieser Zeit verschiedene, zum Teil heftige Kon­flikte um Weideland und Holzschläge bekannt. Im Gegensatz zu den aufstrebenden Bauerngeschlechtern, die ihre Stellung aus ihrer wirtschaftlichen Kraft bezogen, gründete das Ansehen der lokalen Dienstadligen weiterhin auf den verblassenden Strukturen der Reichsvogtei Waldstätte und der Beziehung zum überregionalen Adel. 1382 eskalierte der Streit so weit, dass die Dienstadelsfamilien aus Nidwalden verbannt wurden. Bis um 1400 lösten sich dann die grundherrlichen Dinghöfe vollends auf, und die Ürten traten an ihre Stelle: Lokal­politik wurde fortan in den Ürten gemacht. Gleichzeitig sind die ersten Anzeichen eines eigenständigen Nidwaldner Landorts sichtbar: Ab 1398 tauchen ein Rat und die Landsge­meinde in den Quellen auf, und ab 1389 ist ein Neunergericht, ab 1400 ist ein Elfergericht mit Vertretern aus allen elf Ürten belegt.

Im 15. Jahrhundert konnten die Nidwaldner ihre Herrschaft auf Kosten des Klosters Engel­berg im Titlisgebiet erweitern, und 1417 erhielten sie mit dem Blutbann das Recht, Kapitalverbrechen zu bestrafen. Dennoch blieb die staatliche Ordnung insgesamt so schwach, dass Nidwalden zur Lösung innerer Konflikte regelmässig auf eidgenössische Schiedsgerichte angewiesen war. Erst mit der verstärken Integration in das eidgenössische Bündnisgeflecht, der Expansion ins Tessin (zusammen mit Uri und Schwyz) und mit den französi­schen Soldpensionen festigte sich der Landort zu Beginn des 16. Jahrhunderts.