Ausrüstung gründlich reinigen und Sorge tragen zu Seen

27. Mai 2025
Mit dem nahenden Sommer werden Zentralschweizer Gewässer wieder vermehrt genutzt. Damit steigt das Risiko, dass invasive Arten wie die Quaggamuschel von See zu See verschleppt werden. Beim Stand-Up-Paddeln, Fischen, Tauchen und bei ähnlichen Aktivitäten muss die Ausrüstung deshalb unbedingt gereinigt werden. Für Schiffe gilt seit 2024 die Schiffsmelde- und -reinigungspflicht (SMRP).

Im Sinne gesunder Zentralschweizer Gewässer appellieren die Aufsichtskommission Vierwaldstättersee (AKV) und Umwelt Zentralschweiz gemeinsam an die Bevölkerung, in der Sommersaison verantwortungsvoll mit unseren Seen umzugehen. Ausrüstung für Wassersport, Tauchen oder Fischen muss nach Gebrauch unbedingt sorgfältig gereinigt werden. So kann verhindert werden, dass gebietsfremde Tiere und Pflanzen über die Ausrüstung unbemerkt von einem Gewässer ins nächste verschleppt werden.

Gemeinsam lässt sich so die Weiterverbreitung invasiver Organismen wie der Quaggamuschel verhindern. Die Quaggamuschel ist im Juli 2024 unerfreulicherweise im Alpnachersee und im Zugersee nachgewiesen worden. Die Muschel kann hohe Schäden an Infrastrukturen und am Gewässerökosystem anrichten – sie verstopft Wasserleitungen und verdrängt einheimische Arten. «Die Verschleppung der Muschel in weitere Zentralschweizer Gewässer ist deshalb unbedingt zu vermeiden», sagt Philip Baruffa, Geschäftsleiter der AKV.

Beim Fischen, Stand-Up-Paddeln, Tauchen, Kanu- und Schlauchbootfahren sowie bei ähnlichen Freizeitaktivitäten besteht ein Reinigungsgebot. Gereinigt werden müssen Ausrüstungen, die das Gewässer wechseln. Dabei ist wie folgt vorzugehen:

  • Reinigen Sie ihr Material gründlich mit heissem Wasser. 
  • Kontrollieren Sie alles gründlich auf Rückstände von Pflanzen und Tieren.
  • Trocknen Sie die Ausrüstung vor einem Gewässerwechsel vollständig.

Für Schiffe mit Kontrollschild gilt die Schiffsmelde- und -reinigungspflicht
Für immatrikulierte Schiffe auf Zentralschweizer Gewässern gilt seit August 2024 bei jedem Gewässerwechsel eine Schiffsmelde- und -reinigungspflicht (SMRP). Die neue Pflicht hat sich im vergangenen Sommer bewährt und geht nun in die zweite Saison. Dabei ist wie folgt vorzugehen:

  • Melden Sie online den geplanten Gewässerwechsel Ihres Schiffes.
  • Lassen Sie Ihr Schiff fachgerecht in einer anerkannten Reinigungsstelle reinigen.
  • Sie erhalten automatisiert eine Freigabe für das Gewässer und dürfen Ihr Schiff einwassern. Führen Sie die Freigabe digital oder ausgedruckt auf dem Schiff mit und zeigen Sie diese bei einer Kontrolle vor.

Weitere Kantone schliessen sich Zentralschweizer Pionierprojekt an
Die Schiffsmelde- und -reinigungspflicht hat Pioniercharakter und ist schweizweit einmalig. Das von den Zentralschweizer Kantonen entwickelte System steht weiteren Kantonen offen, sich anzuschliessen. Bereits angeschlossen haben sich die fünf Kantone Bern, Zürich, Glarus, Graubünden und St. Gallen. Die rasante Ausbreitung der Quaggamuschel in der Region macht deutlich, wie wichtig ein gemeinsames Vorgehen gegen eingeschleppte Arten und ihre Folgen ist.

Weiterführende Informationen erhalten Sie hier.

Plakat Schiffsreinigungspflicht

Zugehörige Objekte

Name
Medienmitteilung Appell vor Sommersaison (PDF, 134.19 kB) Download 0 Medienmitteilung Appell vor Sommersaison