Generelle Informationen
Stimmberechtigt sind Schweizerinnen und Schweizer, die im Kanton Nidwalden wohnen, mindestens 18 Jahre alt und im Stimmregister der Wohngemeinde eingetragen sind. Personen, die wegen dauernder Urteilsunfähigkeit unter umfassender Beistandschaft stehen oder durch eine vorsorgebeauftragte Person vertreten werden, sind nicht stimm- bzw. wahlberechtigt.
Weitere Informationen zu politischen Rechten und vergangenen Abstimmungen/Wahlen:
Wahl- und Abstimmungsgesetz des Kantons Nidwalden
Verfassung des Kantons Nidwalden
Weisungen über Form und Umfang von Wahlprospekten
Übersicht kantonale Abstimmungen/Wahlen seit 2005
Übersicht eidgenössische Abstimmungen seit 1848
Blanko-Abstimmungstermine für die kommenden Jahre
An den Abstimmungssonntagen werden die Resultate der Gemeinden ins Internet gestellt. Erste Ergebnisse werden jeweils ab 12.00 Uhr veröffentlicht.
Weiterführende Informationen zu kantonalen Vorlagen finden Sie jeweils auf dieser Webseite, zu eidgenössischen Vorlagen auf der Webseite des Bundes sowie auf www.ch.ch.
Über die App «VoteInfo» der Schweizerischen Bundeskanzlei erhalten Sie ebenfalls Informationen und Ergebnisse zu eidgenössischen und kantonalen Vorlagen:
Link zum iOS Store / Link zum Android Store
Das Angebot easyvote des Dachverbands Schweizer Jugendparlamente will junge Erwachsene neutral über eidgenössische Wahlen und Abstimmungen informieren. Es handelt sich nicht um amtliches Stimmmaterial.
Urne Öffnungszeiten
In Nidwalden sind die Urnen in den Gemeinden am Abstimmungssonntag jeweils von 09.30 Uhr bis 11.00 Uhr geöffnet.
Urnenstandort
Die Urnenstandorte werden jeweils vier Wochen vor der Abstimmung im Amtsblatt publiziert. Sie sind auch auf dem Stimmrechtsausweis aufgeführt.
Voraussetzungen
Die Wohngemeinden sind für das Abstimmungsmaterial zuständig. Die Unterlagen werden spätestens drei Wochen vor dem Abstimmungssonntag zugestellt. Sollten Sie die Unterlagen nicht erhalten haben, melden Sie sich bitte bei Ihrer Wohngemeinde.
Brieflich abstimmen
Die Anleitung für das briefliche Abstimmen finden Sie auf dem Zustellcouvert sowie auf dem Stimmrechtsausweis. Das Stimmgeheimnis ist in jedem Fall gewahrt, unabhängig ob die Stimmabgabe persönlich oder brieflich erfolgt. Zur Zeit besteht noch keine Möglichkeit der elektronischen Stimmabgabe per Internet (E-Voting) oder SMS.