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Generelle Informationen
Wer ist überhaupt stimmberechtigt?
Stimmberechtigt sind Schweizerinnen und Schweizer, die im Kanton Nidwalden wohnen, mindestens 18 Jahre alt und im Stimmregister ihrer Wohngemeinde eingetragen sind. Personen, die wegen dauernder Urteilsunfähigkeit unter umfassender Beistandschaft stehen oder durch eine vorsorgebeauftragte Person vertreten werden, sind nicht stimm- bzw. wahlberechtigt.
Wie stimme ich richtig ab?
Die Anleitung für das Abstimmen finden Sie im Zustellcouvert sowie auf dem Stimmrechtsausweis. Das Stimmgeheimnis ist in jedem Fall gewahrt, unabhängig davon, ob die Stimmabgabe persönlich oder brieflich erfolgt. Zurzeit besteht im Kanton Nidwalden noch keine Möglichkeit der elektronischen Stimmabgabe per Internet (E-Voting).
→ Weitere Informationen zum richtigen Abstimmen auf www.ch.chExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
Wo finde ich Informationen zu den Vorlagen?
Informationen zu kantonalen und eidgenössischen Vorlagen finden Sie jeweils auf www.nw.ch/abstimmungen (Klick auf die entsprechende Vorlage). Bei eidgenössischen Vorlagen erhalten Sie auf der Webseite des BundesExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. weiterführende Informationen. Neben der ausführlichen Abstimmungsbotschaft werden in der Regel auch Erklärvideos zu den einzelnen Vorlagen erstellt.
Über die App «VoteInfo» der Schweizerischen Bundeskanzlei erhalten Sie ebenfalls Informationen zu eidgenössischen und kantonalen Vorlagen:
Link zum iOS StoreExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. / Link zum Android StoreExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
Über die vorhin genannten Webseiten und die App «VoteInfo» können Sie an den Abstimmungssonntagen auch mehr zu den offiziellen Abstimmungsresultaten.
Das Angebot easyvoteExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. des Dachverbands Schweizer Jugendparlamente will junge Erwachsene neutral über eidgenössische Wahlen und Abstimmungen informieren. Es handelt sich nicht um amtliches Stimmmaterial.
Abstimmungshilfe für blinde und sehbehinderte Menschen
Aufsprachen von kantonalen Abstimmungsunterlagen werden im DAISY-Format produziert und von der Schweizerische Bibliothek für Blinde, Seh- und Lesebehinderte (SBS) direkt an die Abonnentinnen und Abonnenten im Kanton Nidwalden als DAISY-CD versendet.
→ Weitere Informationen auf der Webseite der SBSExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
Zusätzlich werden die Audiodateien im DAISY-Format auch bei der jeweiligen kantonalen Vorlage unter www.nw.ch/abstimmungen als Download angeboten.
Beim DAISY-Format handelt es sich um ein international verwendetes Format für Hörbücher und Hörzeitschriften, das optimal strukturiert, navigierbar und auf vielen speziell für blinde und sehbehinderte Menschen konzipierten Geräten und Programmen abspielbar ist. Die Dateien können auch auf anderen MP3-fähigen Geräten abgespielt werden.
Wie werden Landrat und Regierungsrat gewählt?
Im Kanton Nidwalden finden alle vier Jahre Gesamterneuerungswahlen für das Kantonsparlament (Landrat) und den Regierungsrat statt. Bei den Landratswahlen werden die 60 Mitglieder im Proporzverfahren gewählt. Für den siebenköpfigen Regierungsrat kommt das Majorzwahlverfahren zum Zug.
► Hier sind Statistiken zu den Landratswahlen ab 1982 zu finden
Nützliche Links
→ Wahl- und Abstimmungsgesetz des Kantons NidwaldenExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
→ Verfassung des Kantons NidwaldenExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
→ Weisungen über Form und Umfang von Wahlprospekten
→ Übersicht Abstimmungs- und Wahlresultate in Nidwalden seit 2005
→ Übersicht eidgenössische Abstimmungen seit 1848Externer Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
→ Blanko-Abstimmungstermine des Bundes für die kommenden JahreExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.