Zukunftsprojekt für Schiesswesen geht in entscheidende Phase

5. Juni 2025
Das Schiesswesen steht in Nidwalden vor weitreichenden Entscheiden. Der Regierungsrat beantragt dem Landrat einen Objektkredit von 400'000 Franken für die Durchführung von Machbarkeitsstudien und eines Rechtsgutachtens im Rahmen des Projekts «Schiesswesen Nidwalden 2027+». Die bestehenden Schiessanlagen im Kanton entsprechen nicht mehr den Vorgaben der eidgenössischen Lärmschutzverordnung und dürfen spätestens ab 2028 nur noch eingeschränkt oder gar nicht mehr betrieben werden.

Ohne Anpassungen droht im Kanton Nidwalden ein Stillstand des Schiessbetriebs, was die Durchführung gesetzlich vorgeschriebener Schiessprogramme, die Ausbildung von Armee, Polizei und Zivilschutz sowie das aktive Vereinswesen stark beeinträchtigen würde. Die heute vorhandenen Kapazitäten in den Schiessanlagen decken weniger als die Hälfte des effektiven Bedarfs.

In den vergangenen Monaten haben Kanton und Gemeinden unter dem Projektnamen «Schiesswesen Nidwalden 2027+» gemeinsam vier Varianten mit insgesamt sechs Schiessanlagen entwickelt, die nun vertieft geprüft werden sollen. Diese umfassen Sanierungen der Anlagen in Beckenried (Halti), Ennetbürgen (Herdern) und Ennetmoos sowie Neubauten in Ennetbürgen (Herdern) und Oberdorf (BWB-Areal und Hostettli). Ausgeschlossen werden Varianten in Stollen oder Tunneln, da sie aufgrund hoher Investitions- und Betriebskosten sowie unklarer Realisierungsperspektiven als unzweckmässig eingestuft werden.

Die Kombinationen aus Sanierungen und Neubauten versprechen eine wirtschaftliche, gesetzeskonforme und langfristig tragfähige Lösung. Der Standort Gnappiried in Stans, bei dem aktuell die Hauptlast des militärischen Schiessbetriebs liegt, könnte mit gewissen Varianten entlastet oder gar vollständig ersetzt werden. Bei der Ausarbeitung der Varianten wurden Aspekte wie Umweltverträglichkeit, Erschliessung, Betriebssicherheit sowie zusätzliche Nutzungsmöglichkeiten, etwa für Ausbildungszwecke, besonders berücksichtigt.

Ein enger Austausch mit der Armee fand bereits während der Projektphase statt. Die militärischen Bedürfnisse wurden dabei laufend einbezogen. Sobald eine bevorzugte Variante vorliegt, soll die Armee aktiv in die Umsetzung eingebunden und eine verursachergerechte Beteiligung angestrebt werden.

«Wir müssen heute die Weichen stellen, damit Nidwalden seine sicherheitsrelevanten Aufgaben auch morgen erfüllen kann. Eine leistungsfähige und gesetzeskonforme Schiessinfrastruktur ist dafür unabdingbar», erklärt Justiz- und Sicherheitsdirektorin Karin Kayser-Frutschi. Die Kosten der Machbarkeitsstudien werden je zur Hälfte von Kanton und Gemeinden getragen. Parallel dazu wird ein externes Rechtsgutachten in Auftrag gegeben, das zentrale Fragen zu Eigentum, Baurechten, Bewilligungsverfahren und möglichen rechtlichen Konflikten klären soll.

Diese Abklärungen bilden die Grundlage für den politischen Variantenentscheid im Herbst 2026 sowie die Vorbereitung einer allfälligen Umsetzung. Der Hergiswiler Gemeindepräsident Daniel Rogenmoser, der die Gemeindepräsidentenkonferenz in der politischen Steuerungsgruppe für das Projekt vertritt, ergänzt: «Das Projekt zeigt beispielhaft, wie Kanton und Gemeinden gemeinsam Verantwortung übernehmen. Wir stehen geschlossen hinter der Suche nach einer Lösung, die realistisch, tragbar und breit abgestützt ist.»

Der Zeitrahmen ist eng gesteckt: Um die Einhaltung der gesetzlichen Fristen sicherzustellen, müssten die Vorbereitungsarbeiten für die Projektumsetzung ohne Verzögerung gestartet werden. Nur so kann eine bedarfsgerechte und rechtlich sichere Lösung für das Schiesswesen im Kanton Nidwalden umgesetzt werden.

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Medienmitteilung Schiesswesen Nidwalden 2027+ (PDF, 157.59 kB) Download 0 Medienmitteilung Schiesswesen Nidwalden 2027+