Die Totalrevision der neuen Reklamegesetzgebung wird begrüsst
Im Dezember 2024 hat der Regierungsrat die Vernehmlassung zur Totalrevision der kantonalen Reklamegesetzgebung und die damit zusammenhängende Teilrevision des Planungs- und Baugesetzes eröffnet. Diese drängen sich auf, da die geltenden Regelungen nicht mehr aktuell sind. So stehen heute vermehrt auch beleuchtete oder bewegte Reklamen im Einsatz. Zudem stellen sich immer wieder Fragen im Zusammenhang mit Wahl- und Veranstaltungsplakaten. Gerade Werbung für Wahlen und Abstimmungen war bis anhin nur ungenügend geregelt. «Wir haben nun eine Vorlage für eine zeitgemässe, praxistaugliche und schlanke Verordnung», sagt Baudirektorin Therese Rotzer-Mathyer. Statt wie bisher 52 weist die neue Verordnung noch 16 Paragraphen auf.
Die Vernehmlassung hat gezeigt, dass die neue Reklamegesetzgebung grossmehrheitlich begrüsst wird. Die Vorlage sieht wie bisher eine grundsätzliche Bewilligungspflicht für temporäre Reklamen vor, um die Verkehrssicherheit und das Ortsbild nicht zu beeinträchtigen. Generell bewilligungspflichtig sind aufgrund ihrer Auswirkung beleuchtete sowie bewegte Reklamen. Es handelt sich dabei um vereinfachte Verfahren ohne öffentliche Auflage.
Zu Anmerkungen und Anträgen führte die vorgesehene örtliche Einschränkung von bewilligungsfreien Reklamen für Veranstaltungen. «Aus volkswirtschaftlicher Sicht ist es nachvollziehbar, dass regionale Veranstaltungen im ganzen Kanton unkompliziert beworben werden können», so Therese Rotzer-Mathyer. Daher wurde die Bestimmung so angepasst, dass Veranstaltungsreklamen grundsätzlich im ganzen Kanton und nicht nur in der Standortgemeinde bewilligungsfrei aufstellbar sind. Eine weitere Änderung wurde bei Firmenanschriften und mobilen Firmenfahnen vorgenommen. Diese sollen bis zu einer Fläche von 2.5 Quadratmetern (statt 1.5) bewilligungsfrei aufgestellt werden können. «Dadurch können auch handelsübliche Firmenfahnen auf mobilen Flaggenständern ohne Bewilligung aufgestellt werden», hält die Baudirektorin fest. Bei dauerhaften Einrichtungen wie verankerten Reklametafeln am Ortseingang oder grossen, freistehenden Eigenreklamen ist wie bisher ein Baugesuch einzureichen und das ordentliche Baubewilligungsverfahren zu durchlaufen. Bewilligungsbehörde bleibt die Gemeinde.
Der Regierungsrat hat die bereinigte Vorlage zuhanden des Landrates verabschiedet. Die Beratung im Kantonsparlament soll im Zeitraum ab Herbst stattfinden. Die Totalrevision soll im ersten Quartal 2026 in Kraft treten.
→ Zu Unterlagen zum Geschäft, so auch zum Ergebnis der Vernehmlassung
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