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Handhabung bei Mehrwertabgaben soll praktikabler werden

10. September 2025
Das kantonale Mehrwertabgabegesetz soll an die jüngste Rechtsprechung des Bundesgerichts angepasst werden. Die neuen Bestimmungen treten voraussichtlich am 1. Januar 2027 in Kraft und regeln insbesondere den Umgang mit der Mehrwertabgabe bei Einzonungen.

Das Einführungsgesetz zum Raumplanungsgesetz betreffend Mehrwertabgabe soll an aktuelle Urteile des Bundesgerichts angepasst werden. Ziel ist es, klare und einfach umsetzbare Regeln für Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer zu schaffen. Mehrwertabgaben werden erhoben, wenn eine Liegenschaft durch planerische Massnahmen wie eine Einzonung an Wert gewinnt. Kernstück der Teilrevision ist die Einführung einer einheitlichen Freigrenze von 30'000 Franken. Das heisst: Wenn der Wertzuwachs eines Grundstücks bei einer Einzonung unter 30'000 Franken liegt, muss keine Abgabe entrichtet werden. Damit entfällt die bisherige Doppelprüfung nach Fläche und Wert. Klarer festgelegt wird auch, wann die Abgabe bei einem Verkauf oder bei einer Überbauung überhaupt anfällt. Ausnahmen gibt es bei Erbschaften, Schenkungen oder beim güterrechtlichen Ausgleich zwischen Ehegatten. Für kleinere Bauten und Abstellplätze wird die sofortige Fälligkeit ausgeschlossen. Auch bei Teilverkäufen wird die Regelung präzisiert: Die Abgabe richtet sich neu anteilig nach den tatsächlich übertragenen Nutzungsmöglichkeiten, anstatt pauschal für die gesamte Parzelle.

«Mit der Teilrevision schaffen wir bundesrechtskonforme und praktikable Regelungen. Dadurch kann die Rechtssicherheit erhöht und der Aufwand sowohl für die Eigentümerschaft als auch für die Verwaltung reduziert werden», hält Baudirektorin Therese Rotzer-Mathyer fest. Der Regierungsrat hat die Gesetzesrevision bis zum 28. November 2025 in die Vernehmlassung geschickt. Anschliessend wird die Vorlage bereinigt und an den Landrat verabschiedet. Ziel ist es, die neuen Regelungen per 1. Januar 2027 in Kraft zu setzen.

Zu den Unterlagen zur Vernehmlassung

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Medienmitteilung Mehrwertabgabegesetz Vernehmlassung (PDF, 28.96 kB) Download 0 Medienmitteilung Mehrwertabgabegesetz Vernehmlassung