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Das angepasste Entschädigungsgesetz geht in die Vernehmlassung

15. Oktober 2025
Die Entschädigungen für Behördenmitglieder sollen in gewissen Bereichen angepasst werden. Die heutigen Ansätze haben schon länger Bestand und decken die Aufwände nur noch teilweise ab. Der Regierungsrat hat dazu eine Vernehmlassung eröffnet, die bis Mitte Januar 2026 dauert.

Das kantonale Entschädigungsgesetz regelt Sitzungsgelder, Spesen und weitere Entschädigungen von Mitgliedern des Landrats, des Regierungsrats und der Gerichte. Die Bestimmungen gelten auch für weitere kantonale Behörden und Kommissionen sowie für vom Regierungsrat eingesetzte Arbeitsgruppen. Jeweils zur Hälfte der vierjährigen Legislaturperiode – die aktuelle Periode dauert von 2022 bis 2026 – nimmt das Landratsbüro eine Überprüfung vor, ob die Entschädigungen noch zeitgemäss sind und den effektiven Aufwänden entsprechen. In seinem Bericht vom Sommer 2024 stellte das Landratsbüro Anpassungsbedarf fest, wobei die Teuerung, Veränderungen im Arbeitsumfeld und der steigende Aufwand bei Sitzungsvorbereitungen berücksichtigt werden sollen. Der Landrat schloss sich im November 2024 dem Anliegen einstimmig an.

Darauf basierend hat der Regierungsrat das Entschädigungsgesetz überarbeitet und nun die Vernehmlassung zur Vorlage eröffnet. So sollen unter anderem die Ansätze für Sitzungsgelder von landrätlichen Kommissionen angehoben werden. Auch Fraktionen, die wie Kommissionen eine wichtige Funktion bei der Vorbereitung für den Landrat übernehmen, sollen in Zukunft leicht höhere Beiträge erhalten. Im Weiteren wird eine Anhebung der jährlichen, pauschalen Spesenentschädigung von Landratsmitgliedern vorgesehen. «Mit diesen Anpassungen wird einerseits den jüngsten Entwicklungen bei der Teuerung Rechnung getragen, andererseits auch der Wandel von Papierdokumenten zu digitalen Arbeitsformen berücksichtigt», begründet Finanzdirektorin Michèle Blöchliger. Auf der anderen Seite soll die pauschale Entschädigung für die Teilnahme an Landratssitzungen und das Aktenstudium unverändert bleiben. Ebenso unangetastet bleiben die Entschädigungen des Regierungsrats, die nicht Bestandteil dieser Vorlage sind.

Hingegen sind auch bei den Gerichten sowie weiteren Behörden, Kommissionen und Arbeitsgruppen Änderungen bei den Entschädigungen geplant. Zudem wird der Erlass durch gezielte inhaltliche und sprachliche Überarbeitungen verständlicher und einheitlicher gestaltet. Die finanziellen Auswirkungen der Vorlage auf den Kanton werden sich voraussichtlich im mittleren bis höheren fünfstelligen Bereich pro Jahr bewegen.

Die Vernehmlassung dauert bis Mitte Januar 2026. Anschliessend wird die Vorlage bereinigt und zuhanden der Beratung im Landrat verabschiedet. Ziel ist es, dass die vorgesehenen Änderungen per 1. Januar 2027 wirksam werden.

Zu den Unterlagen zur Vernehmlassung

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Medienmitteilung Vernehmlassung Entschädigungsgesetz (PDF, 78.2 kB) Download 0 Medienmitteilung Vernehmlassung Entschädigungsgesetz