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Für Prämienverbilligungen stehen mehr Mittel zur Verfügung
Die individuelle Prämienverbilligung ist ein zentrales Instrument, um Personen mit tiefen Einkommen sowie Familien, Kinder und junge Erwachsene wirksam zu entlasten und den Zugang zur Gesundheitsversorgung für alle sicherzustellen. Mit dem indirekten Gegenvorschlag zur nationalen Prämienentlastungsinitiative, der am 1. Januar 2026 in Kraft tritt, werden die Kantone verpflichtet, einen festen Mindestbeitrag zu leisten. Für Nidwalden bedeutet dies, dass im kommenden Jahr insgesamt 25.7 Millionen Franken für die Prämienverbilligung bereitstehen, nachdem der Landrat diesen Betrag im Rahmen der Budgetberatung genehmigt hat. Damit stehen rund 4.2 Millionen Franken mehr als im laufenden Jahr zur Verfügung. Der Kanton trägt 7.3 Millionen Franken bei, der Bundesanteil liegt bei 18.4 Millionen Franken.
«Dem Regierungsrat ist es ein Anliegen, dass diese Mittel so eingesetzt werden, dass sie vollumfänglich den Personen zugutekommen, die effektiv darauf angewiesen sind», hält Gesundheits- und Sozialdirektor Peter Truttmann fest. Die neuen Regelungen auf Bundesebene ändern an den Anspruchskriterien in Nidwalden grundsätzlich nichts. Um die Unterstützungsleistungen gemäss den gesetzlichen Vorgaben auszurichten, werden die jährlichen Richtprämien für den Anspruch auf eine Prämienverbilligung erhöht. «Obwohl immer mehr Menschen auf günstigere, alternative Versicherungsmodelle setzen, bleibt der Anstieg der Krankenkassenprämien gesamthaft eine grosse Herausforderung. Daher ist es angebracht, die Richtprämien für einen Bezug anzupassen», so Peter Truttmann.
Die Anspruchsberechtigung leitet sich wie bis anhin aus den individuellen Steuerwerten ab. Massgebend sind das Reineinkommen sowie 20 Prozent des Reinvermögens. Krankenkassenprämien werden auf Basis der Richtprämien dann verbilligt, wenn sie mehr als 10 Prozent dieser Steuerwerte ausmachen.
Personen, die aufgrund ihrer Steuerwerte einen Anspruch auf Prämienverbilligung haben, erhalten von der Ausgleichskasse Nidwalden bis spätestens Ende März 2026 ein Anmeldeformular zugestellt. Wer bis dahin kein Formular erhält, aber einen Anspruch geltend machen will, kann dieses direkt bei der Ausgleichskasse Nidwalden beziehen oder unter www.aknw.ch herunterladen. Die ausgefüllten Formulare müssen bis spätestens 30. April 2026 eingereicht werden. Die Auszahlung der Prämienverbilligung erfolgt direkt an die Krankenversicherungen.
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| Medienmitteilung Prämienverbilligung 2026 (PDF, 148.79 kB) | Download | 0 | Medienmitteilung Prämienverbilligung 2026 |