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Die Unterstützung von energetischen Massnahmen wird stark ausgebaut

12. Dezember 2025
Der Nidwaldner Regierungsrat hat das Energie-Förderprogramm für das Jahr 2026 verabschiedet. An den bisherigen bewährten Fördermassnahmen wird festgehalten, der zur Verfügung stehende Betrag wird aber deutlich erhöht. Insbesondere aufgrund des Ausbaus der Fernwärmenetze wird von einer starken Zunahme der Nachfrage ausgegangen.

Der Kanton Nidwalden hat sich in seinem Leitbild 2035 vorgenommen, seine direkten Treibhausgasemissionen um mindestens die Hälfte zu reduzieren. Auch Eigentümerinnen und Eigentümer können dazu beitragen, indem sie ihre Gebäude energetisch verbessern. Solche Massnahmen werden über ein kantonales Förderprogramm unterstützt. Dazu berechtigt sind alle, die ihre Gebäudehülle optimieren, fossile oder elektrische Heizungen durch erneuerbare Systeme ersetzen oder energieeffiziente Neubauten erstellen.

Die Nachfrage nach Fördermitteln war im laufenden Jahr ausserordentlich hoch. Bis Jahresende dürften die verfügbaren Gelder von 3.6 Mio. Franken vollständig gesprochen sein – inklusive der verbliebenen Mittel aus Vorjahren. Diese Entwicklung ist erfreulich und zeigt die Dynamik im Bereich der erneuerbaren Energieversorgung: in Buochs und Hergiswil entstehen neue Seewasserverbünde des EWN, und in Stans sowie Oberdorf baut die Genossenkorporation Stans ihr Fernwärmenetz deutlich aus. «Es freut mich, dass wir dadurch als Kanton die Energieziele umsetzen und die Energieunabhängigkeit laufend erhöhen können», sagt Landwirtschafts- und Umweltdirektor Joe Christen und betont: «Das Wichtigste ist aber, dass mit der CO₂-Reduktion die Umwelt geschont werden kann.»

Im kommenden Jahr werden im Kanton weiter die Fernwärmenetze ausgebaut. Wegen der absehbaren Abschaffung des Eigenmietwerts und der künftig wegfallenden Steuerabzugsmöglichkeiten von Unterhaltsmassnahmen rechnet der Regierungsrat nochmals mit einem starken Investitionsschub. «Um der steigenden Nachfrage gerecht zu werden, verdreifacht der Kanton für 2026 seine Einlagen in den Energiefonds auf 2.9 Millionen Franken», so Joe Christen. Damit stehen zusammen mit den Bundesmitteln voraussichtlich 6.3 Millionen Franken für Sanierungen im Gebäudebereich zur Verfügung – so viel wie noch nie.

Eine energetische Gebäudesanierung gelingt nur dann, wenn Eigentümerinnen und Eigentümer bereit sind, in ihre Liegenschaften zu investieren. «Sie leisten damit einen grossen Beitrag zur Verringerung von Treibhausgasen und zur Einsparung von Energie», findet Joe Christen lobende Worte. Zwar kann mit dem Förderbeitrag des Kantons nur ein kleiner Teil der Investition gedeckt werden, doch zusammen mit Steuerersparnissen und tieferen Heizkosten lohnen sich diese Investitionen langfristig. Joe Christen: «Im Durchschnitt löst ein Franken Fördergeld nahezu das Zehnfache an Investitionen aus. Diese Wertschöpfung bleibt grösstenteils im Kanton, stärkt das lokale Gewerbe und trägt dank erneuerbarer Energien dazu bei, den Geldabfluss ins Ausland zu verringern.»

Fördergesuche können laufend eingereicht werden. Die eingehenden Gesuche werden zeitnah geprüft und erhalten eine Zusage, sofern sie die Förderbedingungen einhalten. Relevant ist, dass das Eingangsdatum des Gesuchs zwingend vor dem Baustart liegt. Mit der baulichen Umsetzung kann seitens der Gesuchsteller anschliessend begonnen werden.

Weitere Informationen

Die Förderbedingungen 2026 sind auf der Webseite der Energiefachstelle aufgeschaltet: www.nw.ch/energiefachstelle

Fördergesuche können online über die Plattform des Gebäudeprogramms
eingereicht werden: www.dasgebaeudeprogramm.ch

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Medienmitteilung Förderprogramm 2026 (PDF, 154.35 kB) Download 0 Medienmitteilung Förderprogramm 2026