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Planungs- und Baugesetz hält nun auch in Ennetbürgen Einzug
Die Totalrevision des kantonalen Planungs- und Baugesetzes (PBG) aus dem Jahr 2014 brachte eine gewichtige Änderung, was die Bebaubarkeit eines Grundstücks betrifft. So wird der Nutzkörper über das sogenannte Hüllenmodell berechnet, die Geschossigkeit und Ausnützungsziffer sind weggefallen. Die Einführung des neuen Gesetzes erfolgt gemeindeweise. Voraussetzung dafür ist, dass die kommunalen Ortsplanungen rechtsverbindlich an das neue Planungs- und Baugesetz angepasst worden sind.
Mit Ennetbürgen hat nun eine weitere Gemeinde dieses langjährige Verfahren abgeschlossen. Der Regierungsrat hat die Gesamtrevision der Ortsplanung genehmigt. Im nächsten Schritt wird der Gemeinderat den Zeitpunkt des Inkrafttretens festlegen. Noch sind allerdings nicht alle Punkte bereinigt. So erachtet der Regierungsrat zum Beispiel den Verzicht auf die Unterschutzstellung von schutzwürdigen Einzelbäumen oder Baumreihen als unzulässig. Die Gemeinde ist verpflichtet, das Naturschutzinventar bis Ende 2027 zu überarbeiten und entsprechende Objekte unter Schutz zu stellen. Ausserdem wurden Bestimmungen für bauliche Erweiterungen in den Sondernutzungszonen Schreinerhaus, Trogen, Honegg, Obermatt und Schützenhaus nicht genehmigt. Ausserhalb der Bauzone sind bauliche Entwicklungen nur eingeschränkt möglich. Bestehende Bauten und ihre Umgebung müssen im Wesentlichen unverändert bleiben. Deshalb wird auch die neue Sondernutzungszone Honegg auf den Umfang der öffentlichen Auflage beschränkt. Eine weitergehende Ausdehnung wäre mit dem Bundesrecht und der Waldgesetzgebung nicht vereinbar.
In drei Gemeinden ist die Einführung noch ausstehend
Inzwischen haben acht von elf Gemeinden ihre Ortsplanungen ins neue Recht überführt. In der Genehmigungsphase beim Regierungsrat befinden sich aktuell die Ortsplanungsrevisionen von Dallenwil und Emmetten. Der Entscheid wird für die erste Jahreshälfte 2026 erwartet. Beckenried hat die Ortsplanungsrevision Ende 2025 verabschiedet. Die Einreichung beim Kanton zur Genehmigung steht noch aus. Bis zum Inkrafttreten der Ortsplanungsrevision gilt in diesen drei Gemeinden das bisherige Baugesetz. Die Umsetzungsfrist für das neue Planungs- und Baugesetz läuft am 1. Januar 2027 aus.
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| Medienmitteilung Baugesetz Ennetbürgen (PDF, 148 kB) | Download | 0 | Medienmitteilung Baugesetz Ennetbürgen |