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Pragmatischer Vollzug angestrebt bei Bauen ausserhalb Bauzonen
Die 2. Etappe der Revision des eidgenössischen Raumplanungsgesetzes (RPG 2) hat Landrat Beat Risi, Buochs, und Mitunterzeichnende dazu veranlasst, eine Interpellation zur Umsetzung im Kanton Nidwalden einzureichen. Die Teilrevision regelt insbesondere das Bauen ausserhalb der Bauzonen. Laut Stabilisierungsziel des Bundes dürfen die Anzahl Gebäude sowie versiegelte Flächen ausserhalb der Bauzonen um maximal 2 Prozent gegenüber dem Referenzwert von September 2023 zunehmen. Kantone, die dieses Ziel überschreiten, müssen entsprechende Kompensationen vornehmen. Als versiegelte Flächen gelten durch Bauten oder Beläge wie Beton oder Asphalt dauerhaft bedeckte Böden. Die Interpellanten wollen unter anderem wissen, welche Massnahmen ergriffen werden, um das Stabilisierungsziel einzuhalten, wie die neuen Abbruchprämien umgesetzt werden und ob es für die geplanten Anpassungen ein Vernehmlassungsverfahren gibt.
Der Regierungsrat hält in seiner Antwort auf den Vorstoss fest, dass der überwiegende Teil des revidierten RPG2 bereits gilt und die Vorgaben zu den in der Interpellation genannten Themen auf den 1. Juli 2026 wirksam werden. Für deren Umsetzung auf kantonaler Ebene ist im letzten Herbst ein Projektteam unter der Leitung der Baudirektion eingesetzt worden. Dieses erarbeitet zurzeit die kantonalen Gesetzesgrundlagen auf Basis der bundesrechtlichen Bestimmungen. Dazu gehören die Erhebung relevanter Daten, die konkrete Ausgestaltung der Prämien bei Abbrüchen von Gebäuden ausserhalb der Bauzone oder die Verankerung der Stabilisierungsstrategie im behördenverbindlichen Richtplan.
«Wir gehen diese Aufgabe verhältnismässig und im Austausch mit anderen Zentralschweizer Kantonen an. Ziel ist eine sachgerechte und pragmatische Lösung, die auf eine stabile Entwicklung ausserhalb der Bauzonen abzielt», betont Baudirektorin Therese Rotzer-Mathyer. Praxisgemäss wird dazu eine externe Vernehmlassung durchgeführt. Für die Stabilisierungsstrategie gilt eine Umsetzungsfrist bis 2031. Änderungen am Richtplan werden durch den Landrat beschlossen und anschliessend vom Bundesrat genehmigt.
Datenerhebung ist teils noch im Gange
Der massgebliche Referenzwert des Gebäudebestands ausserhalb der Bauzonen liegt für den Kanton Nidwalden bei 4’777 Gebäuden. Eine maximale Zunahme um 2 Prozent entspräche 95 Bauten. Aktuell sind es 4’783 Gebäude, was einem Anstieg von 0.13 Prozent entspricht. Neubauten werden häufig durch den Rückbau älterer Gebäude kompensiert, weshalb kein akuter Handlungsdruck besteht. Bei den versiegelten Flächen ausserhalb der Bauzonen beträgt der Ausgangswert 211 Hektaren. Die Datenerhebung läuft zurzeit. Festzuhalten ist, dass nur ein Teil der vermeintlichen Flächen in diese Kategorie fällt, da zahlreiche Nutzungen – etwa landwirtschaftliche oder touristische Bauten – davon ausgenommen sind.
Ferner sind die Kantone neu verpflichtet, den freiwilligen Rückbau nicht mehr benötigter Gebäude ausserhalb der Bauzone finanziell zu unterstützen. Es werden die effektiven Abbruchkosten entschädigt, nicht jedoch Spezialabfälle oder Altlasten. Die konkrete Ausgestaltung der Abbruchprämie befindet sich noch in Erarbeitung. Dies trifft auch auf die Kompetenzen im Bereich der Baupolizei zu. Diese sind auf Geheiss des Bundes zu stärken, um bei unzulässigen Nutzungen ausserhalb der Bauzonen rasch und wirksam eingreifen zu können.
► Zur ausführlichen Antwort des Regierungsrates auf den Vorstoss
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| Medienmitteilung Interpellation Raumplanungsgesetz (PDF, 58 kB) | Download | 0 | Medienmitteilung Interpellation Raumplanungsgesetz |