Hauptinhalt
Opferhilfe – Informationen und Anlaufstellen
Schnelle Hilfe bei Gewalt
Die Opferhilfe ist in der ganzen Schweiz über die kostenlose Telefonnummer 142 rund um die Uhr erreichbar. Geschulte Fachpersonen bieten vertrauliche Beratung, informieren über mögliche Schritte und vermitteln bei Bedarf an zuständige Stellen.
► Opferhilfe‑Nummer: 142
Erreichbarkeit: 24h/7 Tage
Für wen ist die Opferhilfe da?
Die Opferhilfe richtet sich an Personen, die Gewalt im privaten oder öffentlichen Raum erlebt haben, insbesondere bei:
-
körperlicher oder psychischer Gewalt
-
sexueller Gewalt
-
Drohungen, Nötigung oder Stalking
-
häuslicher Gewalt
-
anderen Straftaten mit Verletzungsfolgen
Auch Angehörige und nahestehende Personen können Unterstützung erhalten.
Was bietet die Opferhilfe?
-
Erstberatung und Krisenintervention
-
Information über Rechte und mögliche Schritte
-
Unterstützung im Kontakt mit Behörden und Fachstellen
-
Vermittlung an medizinische, psychologische oder juristische Angebote
-
Finanzielle Unterstützung in bestimmten Fällen (z. B. Notfallmassnahmen, Therapien)
Die Leistungen stehen unabhängig davon zur Verfügung,
→ ob eine Strafanzeige erstattet wurde,
→ ob der Täter oder die Täterin bekannt ist.
Erreichbarkeit und Organisation
Schweizweite Erreichbarkeit rund um die Uhr
→ kostenlose, niederschwellige Anlaufstelle
→ vertrauliche Beratung durch Fachpersonen
→ Weiterleitung an kantonale Stellen während der Bürozeiten
→ durchgehende Erreichbarkeit ausserhalb der Bürozeiten
Die nationale Opferhilfe agiert im Auftrag der schweizerischen Konferenz der kantonalen Sozialdirektorinnen und Sozialdirektoren (SODK).
Kantonale Opferhilfe Nidwalden
Für die Beratung von Personen aus dem Kanton Nidwalden ist die Opferberatungsstelle Luzern zuständig. Ausserhalb der Bürozeiten wird das Angebot durch «Die Dargebotene Hand Zentralschweiz» abgedeckt. Bei Anruf auf Tel. 142 werden Betroffene automatisch an die richtige Stelle geleitet.
Opferberatungsstelle Luzern: Obergrundstrasse 70, 6003 Luzern, Telefon: +41 41 228 74 00, E‑Mail: opferberatung@lu.ch. Öffnungszeiten: Mo bis Fr 08.30–12.00 und 13.30–16.00 Uhr.
Entschädigung und GenugtuungOpfer und ihre Angehörigen können unter bestimmten Voraussetzungen eine Entschädigung für materielle Schäden (z. B. Anwaltskosten, Therapiekosten, Erwerbsausfall, Bestattungskosten usw.) sowie eine Genugtuung bei schweren und bleibenden Beeinträchtigungen erhalten. Für die Geltendmachung von Entschädigungs- und Genugtuungsansprüchen besteht ab Tatzeitpunkt eine fünfjährige Verwirkungsfrist. Die Opferberatungsstelle informiert über Rechte im Strafverfahren, unterstützt beim Kontakt mit Polizei und Staatsanwaltschaft und hilft bei der Orientierung im Verfahren. Das Opferhilfegesetz stärkt den Schutz und die Rechte von Opfern im Strafverfahren. Es umfasst u.a. den Ausschluss der Öffentlichkeit bei sensiblen Delikten, den Schutz vor Begegnungen mit der beschuldigten Person sowie eine schonende Befragung. |
| Name | Download |
|---|