Ausbildungsbeiträge: Voraussetzungen für Ausbildungsbeiträge

Ausbildungsbeiträge kann beantragen, wer

  • eine anerkannte Ausbildung an einer dafür anerkannten Ausbildungsstätte absolviert. Anerkannte Ausbildungen sind Vorbildung, Erstausbildung, Weiterbildung, Zweitausbildung und Umschulung. Eine Vollzeit-Ausbildung muss mindestens vier Monate dauern; auch berufsbegleitende Kurse müssen umgerechnet auf ein Vollzeit-Pensum mindestens vier Monate dauern. Anerkannte Ausbildungsstätten sind die öffentlichen Ausbildungsstätten sowie private Ausbildungsstätten, sofern deren Ausbildungen vom Bund oder Standortkanton stipendienrechtlich anerkannt sind.
  • sich für die Ausbildung eignet. Als geeignet gilt, wer die Aufnahme- und Promotionsbedingungen einer Ausbildungsstätte erfüllt.
  • unterstützungsberechtigt ist.
  • im Kanton Nidwalden stipendienrechtlichen Wohnsitz hat.
  • bei Beginn der Ausbildung das 40. Altersjahr noch nicht erfüllt hat.


Diese und weitere Kriterien sind in der Stipendiengesetzgebung (NG 311.4) detailliert beschrieben.

Das Stipendiengesetz und die Stipendienverordnung können Sie abrufen unter

https://gesetze.nw.ch/app/de/systematic/texts_of_law

Für näherer Auskünfte wenden Sie sich an die Fachstelle Ausbildungsbeiträge.

Antragsformular

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