Hauptinhalt

Kantonaler Führungsstab

Der kantonale Führungsstab wird vom Regierungsrat in besonderen und ausserordentlichen Lagen eingesetzt. Er ist das Führungsinstrument des Regierungsrats. Er berät den Regierungsrat und setzt dessen Entscheide um, unterstützt die Gemeindeführungsstäbe und koordiniert die kommunalen, kantonalen und die Einsatzmittel des Bundes. Der Kantonale Führungsstab wird durch einer Dreierdelegation des Regierungsrates geführt.

Die Organisationsstruktur des kantonalen Führungsstabes gliedert sich in einen Kern- und in einen Fachstab. Bei Ereignissen wird der Kernstab modulartig mit Teilen des Fachstabes unterstützt.

Der kantonale Führungsstab ist in besonderen und ausserordentlichen Lagen zuständig für:

  • die Beratung des Regierungsrates;
  • die Ereignisbewältigung;
  • die Koordination der ausser- und kantonalen sowie der kommunalen Einsatzmittel;
  • die Koordination der Unterstützung durch Einsatzmittel des Bundes, insbesondere der Armee;
  • alle weiteren ihm durch die Gesetzgebung übertragenen Aufgaben.

Gesetzliche Grundlagen:

Gesetz für den Fall von Katastrophen und kriegerischen Ereignissen vom 28.04.1974 (Stand 01.01.2007)

Verordnung zum Gesetz für den Fall von Katastrophen und kriegerischen Ereignissen (Notstandsverordnung) vom 11.03.1998 (Stand 01.07.2018)

Reglement über die Notorganisation des Kantons Nidwalden (Notorganisationsreglement) vom 02.03.2004 (Stand 01.07.2004)