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Ausbildungsbeiträge

Der Kanton gewährt auf Gesuch hin Stipendien oder Ausbildungsdarlehen. Diese staatlichen Beiträge haben zum Zweck, den Gesuchstellenden eine Ausbildung zu ermöglichen.

Bei Fragen unterstützt Sie die Fachstelle Stipendien und Ausbildungsdarlehen gerne.

  • Voraussetzungen prüfen: Erfüllen Sie die Bedingungen für Ausbildungsbeiträge? Bei Fragen hilft die Fachstelle Stipendien und Ausbildungsdarlehen.
  • Frist beachten: Gesuche müssen spätestens 8 Wochen nach Beginn des Ausbildungsjahres eingereicht werden.
  • Amtliches Formular nutzen: Das Formular finden Sie hier, unter Dokumente oder im Online-Schalter.
  • Unterlagen beilegen: Steuerveranlagung, Ausbildungsnachweise, Immatrikulationsausweis oder Lehrvertrag sowie weitere geforderte Dokumente.
  • Darlehen: Rückzahlung erfolgt in Raten innerhalb von 6 Jahren (Verlängerung auf 8 Jahre möglich). Verzinsung ab dem 7. Jahr.

Ausbildungsbeiträge kann beantragen, wer

  • eine anerkannte Ausbildung an einer dafür anerkannten Ausbildungsstätte absolviert. Anerkannte Ausbildungen sind Vorbildung, Erstausbildung, Weiterbildung, Zweitausbildung und Umschulung. Eine Vollzeit-Ausbildung muss mindestens vier Monate dauern; auch berufsbegleitende Kurse müssen umgerechnet auf ein Vollzeit-Pensum mindestens vier Monate dauern. Anerkannte Ausbildungsstätten sind die öffentlichen Ausbildungsstätten sowie private Ausbildungsstätten, sofern deren Ausbildungen vom Bund oder Standortkanton stipendienrechtlich anerkannt sind.
  • sich für die Ausbildung eignet. Als geeignet gilt, wer die Aufnahme- und Promotionsbedingungen einer Ausbildungsstätte erfüllt.
  • unterstützungsberechtigt ist.
  • im Kanton Nidwalden stipendienrechtlichen Wohnsitz hat.
  • bei Beginn der Ausbildung das 40. Altersjahr noch nicht erfüllt hat.

Was müssen Sie tun, wenn Sie Ausbildungsbeiträge beantragen wollen?

  • Sie müssen Ihr Gesuch rechtzeitig einreichen. Gesuche um Ausbildungsbeiträge sind spätestens acht Wochen nach Beginn des Ausbildungsjahres einzureichen. Andernfalls erfolgt die anteilsmässige Auszahlung nur noch für den Rest des laufenden Ausbildungsjahres.
  • Sie müssen Ihr Gesuch auf dem amtlichen Formular einreichen.
  • Kopie der aktuellen Steuer-Veranlagungsverfügung mit Detailzahlen, für sich sowie für die Eltern
  • Kopien von Zeugnissen über Ihre laufende Ausbildung
  • Immatrikulationsausweis/Ausbildungsbestätigung oder Kopie Lehrvertrag
  • Weitere Unterlagen gemäss Ziffer 14 des Antragsformulars
  • Darlehen werden mit einem Darlehensvertrag geregelt. Unter anderem sind folgende Punkte Bestandteil des Vertrags:
  • Darlehen sind binnen sechs Jahren nach der Beendigung oder dem Abbruch der Ausbildung in gleichen Raten zurückzuerstatten. Die Rückzahlungspflicht beginnt im Folgejahr nach Abschluss oder Abbruch der Ausbildung. Die jährliche Rückzahlungsrate beträgt mindestens 1'000 Franken.
  • Auf Gesuch bei der Finanzverwaltung kann eine Verlängerung auf acht Jahre erfolgen. Der Restbestand ist ab dem siebten Jahr zu verzinsen. Der Zinssatz entspricht dem Verzugszins gemäss der Vollzugsverordnung zum Gesetz über die amtlichen Kosten (Gebührenverordnung, GebV; NG 265.51.
  • Der Abschluss der Ausbildung und allfällige Adressänderungen sind der Finanzverwaltung, 6370 Stans, frühzeitig zu melden.

Das Stipendiengesetz (NG 311.4) und die Stipendienverordnung finden Sie hierExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet..

Bitte beachten Sie auch die Medienmitteilung zur Stipendien-Gesetzesrevision.

Für näherer Auskünfte wenden Sie sich an die Fachstelle Stipendien und Ausbildungsdarlehen+41 41 618 74 01.

 

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