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Fraktionen

Die Fraktionen bündeln politische Haltungen innerhalb des Landrats und koordinieren das Vorgehen ihrer Mitglieder. Sie spielen eine zentrale Rolle bei der Meinungsbildung, der Vorbereitung von parlamentarischen Geschäften sowie bei Wahlen innerhalb des Landrats.

Im Landrat schliessen sich Mitglieder mit ähnlicher politischer Ausrichtung zu Fraktionen zusammen. Eine Fraktion besteht aus mindestens fünf Mitgliedern und wird zu Beginn jeder Legislatur dem Landratsbüro gemeldet. Fraktionen sind ein Element der parlamentarischen Arbeit. Sie fördern die Meinungsbildung, bereiten politische Geschäfte vor und koordinieren das Vorgehen ihrer Mitglieder. Bei Wahlen innerhalb des Landrats schlagen sie Kandidatinnen und Kandidaten für ständige Kommissionen, das Landratspräsidium, richterliche Behörden und Verwaltungsstellen vor. Im Landratsbüro ist jede Fraktion mit mindestens einem Mitglied vertreten.

In den Ratsdebatten erhalten die Sprecherinnen und Sprecher der Fraktionen Vorrang bei der Wortmeldung. Die Fraktionen dürfen über den Stand der Beratungen der Kommissionen zu Landratsgeschäften informiert werden – in Form von Zwischenberichten über die Grundzüge der Diskussion und die gefassten Beschlüsse. Die Verhandlungen der Kommissionen bleiben dabei grundsätzlich vertraulich. Jede Fraktion bestimmt eine Fraktionschefin oder einen Fraktionschef, womit die interne Koordination sichergestellt wird.

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