Rechtsauskunft

 

Die Gerichte sollen neutral, unparteiisch und unbeeinflusst Recht sprechen. Die Gerichte erteilen deshalb nur Auskünfte zum Verfahrensablauf (Zuständigkeit, Gestaltung von Eingaben etc.). Fragen nach den Prozesschancen, den rechtlichen Grundlagen eines Begehrens oder Hinweise zum wirtschaftlich oder taktisch sinnvollen Vorgehen können nicht beantwortet werden.

Bei solchen Anfragen empfehlen wir Ihnen, eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt beizuziehen. Entsprechende Adressen sind aus den Anwaltsregistern der Kantone Ob- und Nidwalden ersichtlich.

Anwaltsregister des Kantons Nidwalden (nach Art. 5 BGFA)

EU/EFTA Anwaltsliste des Kantons Nidwalden (nach Art. 28 BGFA)

Anwaltsregister des Kantons Obwalden (nach Art. 4 bis 6 BGFA)

Schweizerischer Anwaltsverband

Ausserdem bietet der Anwaltsverband Unterwalden einmal im Monat, normalerweise jeweils donnerstags von 14.00 bis 18.00 Uhr, eine unentgeltliche Rechtsberatung an. Ort und Kontaktperson für diese Rechtsberatungen werden jeweils in der Vorwoche im Amtsblatt publiziert. Auf der Homepage des Amtsblatts finden Sie die entsprechende Information im Suchfeld mit dem Suchtext "unentgeltliche Rechtsberatung" und der Rubrik "Gerichte". Anmeldungen zur Beratung haben an die Person zu erfolgen, die in der Vorwoche im Amtsblatt bekannt gegeben wird. Eine Terminliste, wann die unentgeltlichen Rechtsberatungen des Anwaltsverbandes Unterwalden erteilt werden, veröffentlicht auch die Staatskanzlei Nidwalden.