Unterricht an sämtlichen Schulen im Kanton Nidwalden fällt aus

13. März 2020

Aufgrund der neusten Anordnungen des Bundesrates im Zusammenhang mit dem Coronavirus wird der reguläre Unterricht in sämtlichen Schulen des Kantons Nidwalden bis vorerst zum 4. April unterbrochen. Von der Massnahme sind auch die Kindergärten betroffen. Die Schulen in den Gemeinden sind bemüht, für dringende Fälle ein Betreuungsangebot zu organisieren.

Der Bundesrat hat aufgrund der zunehmenden Ausbreitung des Coronavirus entschieden, den Unterricht auf Stufe Volksschule wie auch auf der Sekundarstufe II und Tertiärstufe vorerst bis zum 4. April 2020 auszusetzen. Aus diesem Grunde stellen per sofort auch die elf Gemeinden im Kanton Nidwalden den regulären Schulbetrieb ein. Dies gilt auch für Kindergärten und Musikschulen. Ebenso betroffen von dieser Massnahme sind die Mittelschule und die Berufsfachschule.

Die Schulen in den Gemeinden sind vom Kanton aufgefordert worden, in ihren Räumlichkeiten ein bedarfsgerechtes Angebot sicherzustellen für Schulkinder, die während des Schulunterbruchs nicht zu Hause betreut werden können. Der Regierungsrat betont, dass diese Lösung nur für Fälle empfohlen wird, in denen beide Elternteile aufgrund dringender beruflicher Verpflichtungen die Aufsicht über ihre Kinder nicht selber wahrnehmen können. Dies um zu vermeiden, dass die Betreuung der Kinder durch Grosseltern intensiviert wird. Personen ab 65 Jahren gehören zu jenen Menschen, die besonders mit Komplikationen rechnen müssen im Fall einer Ansteckung mit dem Coronavirus. Die Arbeitgebenden werden gebeten, betroffenen Müttern und Vätern in ihren Betrieben möglichst entgegenzukommen.

Die Betreuung in den Schulen kann durch das offizielle Betreuungspersonal wie auch durch Lehrpersonen erfolgen. Es ist vorgesehen, dieses Angebot unter der Woche während den üblichen Unterrichtszeiten aufrecht zu erhalten. Es sind diesbezüglich Unterschiede in den Gemeinden möglich. Die Schulen sind mit Hochdruck daran, das entsprechende Angebot zu organisieren. Die Eltern werden anschliessend direkt über die Schulen informiert.

Der Kanton ruft die Bevölkerung zudem weiterhin dazu auf, die Hygienemassnahmen zu befolgen, regelmässig und gründlich die Hände zu waschen, in ein Papiertaschentuch oder die Armbeuge zu husten oder zu niesen und das Papiertaschentuch nach Gebrauch in geschlossene Abfalleimer zu werfen. Zudem soll Händeschütteln vermieden werden. In der Öffentlichkeit ist möglichst Abstand zu halten zu anderen Personen. Wer sich krank fühlt oder Symptome wie Husten, Fieber oder Atembeschwerden aufweist, sollte die Öffentlichkeit meiden und sich telefonisch bei der Hausärztin oder dem Hausarzt melden.

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