Coronavirus: Regierungsrat glaubt an Eigenverantwortung und Solidarität innerhalb der Bevölkerung

17. März 2020

Der Regierungsrat hat im Zusammenhang mit der Ausbreitung des Coronavirus spezifische Weisungen für den Kanton Nidwalden erlassen, sofern die Bereiche nicht bereits durch den Bundesrat abschliessend geregelt sind. So gilt ab sofort ein Besuchsverbot für Alters- und Pflegeheime. Zudem prüft er mit Hochdruck wirtschaftsfreundliche Lösungen für betroffene Betriebe.

Die neuste Verordnung des Bundesrates aufgrund der zunehmenden Ausbreitung des Coronavirus hat auch einschneidende Auswirkungen auf das Leben und die Arbeitswelt im Kanton Nidwalden. Ab heute müssen sämtliche Gastrobetriebe, Einkaufsläden, Museen, Bibliotheken, Kinos, Theater, Schwimmbäder, Fitness- oder Wellneszentren bis vorerst 19. April geschlossen bleiben. Dies gilt auch für Betriebe mit personenbezogenen Dienstleistungen wie Coiffeursalons und Kosmetik, Massage- oder Tattoostudios. Sämtliche Veranstaltungen, darunter fallen auch Vereinsaktivitäten, sind ebenfalls vom Verbot bis zum 19. April betroffen. Nur noch Läden für die Grundversorgung dürfen offenbleiben, etwa Lebensmittelläden, Tankstellen(-shops), Poststellen, Banken, Bahnhöfe oder andere Einrichtungen des öffentlichen Verkehrs. Vom Verbot ausgenommen sind auch Apotheken, Drogerien, Optiker, Hörgeräteakustiker sowie Leistungen im Bereich Physiotherapie und Osteopathie, sofern eine ärztliche Verordnung vorliegt.

«Wir stehen hinter dem Vorgehen des Bundesrates. Es braucht nun scharfe und flächendeckende Massnahmen, um den zuletzt markanten Anstieg der Erkrankungen zu drosseln. Andernfalls droht ein Kollaps der Gesundheitseinrichtungen. Dies gilt es mit allen Mitteln zu vermeiden, damit in Spitälern und Arztpraxen auch andere Notfälle zeitgerecht behandelt werden können», hält Gesundheits- und Sozialdirektorin Michèle Blöchliger fest. Sie ruft die Bevölkerung dazu auf, die Empfehlungen des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) bezüglich Hygiene und sozialer Distanz umzusetzen. «Nur wenn alle am gleichen Strick ziehen, kann die weitere Ausbreitung erfolgreich eingedämmt werden.» Einen besonderen Appell richtet sie an die über 65-Jährigen und Personen mit einer Vorerkrankung, die zur Risikogruppe gehören: «Bleiben Sie vorwiegend zu Hause. Gegen einen Spaziergang an der frischen Luft spricht nichts, meiden sie aber unnötige Kontakte. Überlassen Sie die Betreuung von Grosskindern temporär anderen Bezugspersonen. Und lassen Sie sich von Ihrem Umfeld helfen, etwa für Einkäufe oder andere wichtige Erledigungen.» Auf Facebook zum Beispiel hat sich eine Gruppe «Nidwaldner helfen Nidwaldnern» gebildet, auf der zahlreiche Personen sich für verschiedenste Aufgaben zur Verfügung stellen. Michèle Blöchliger: «Das sind ganz schöne Zeichen in dieser schwierigen Zeit.»

Zu den Folgen der neusten Verordnung für die Wirtschaft sagt Volkswirtschaftsdirektor Othmar Filliger: «Wie im ganzen Land, wird es auch unsere Betriebe in Nidwalden hart treffen. Um die Ausfälle abzufedern, laufen auf nationaler Ebene zwischen Bund, Kantonen und Verbänden Gespräche. Wir sind aber ebenfalls daran, wirtschaftsfreundliche Lösungen für betroffene Grossbetriebe und KMUs in unserem Kanton zu erarbeiten.» Othmar Filliger ist zuversichtlich, dass die Lösungen in den nächsten Tagen konkretisiert und präsentiert werden können. «Unser Ziel ist es, eine Entlassungs- und Konkurswelle zu verhindern.» So werden derzeit Erleichterungen für die Kurzarbeit, längere Zahlungsfristen für staatliche Leistungen, die Umwandlung von staatlichen Bürgschaften in Überbrückungskredite und andere Massnahmen geprüft. Erleichtert ist der Regierungsrat, dass vom aktuellen Tätigkeitsverbot immerhin Handwerker und Bauunternehmen ausgenommen sind. Othmar Filliger: «Sonst würde das Ausmass eine noch grössere Dimension annehmen.» Firmen, die Kurzarbeit anmelden wollen, finden Informationen und Formulare auf www.nw.ch/coronavirus.

Spielplätze bleiben bis auf Weiteres offen
Die Verordnung des Bundesrates regelt bereits viele Bereiche des öffentlichen Lebens abschliessend. In einigen Punkten hat der Regierungsrat weitere Weisungen für den Kanton Nidwalden erlassen. So sind Spielgruppen ab sofort ebenfalls zu schliessen, so wie dies bereits für Kindergärten und Schulen vorerst bis zum Ende der Osterferien (26. April) der Fall ist. Hingegen können Kindertagesstätten ihren Betrieb aufrechterhalten für Eltern, die aus dringenden beruflichen oder familiären Gründen auf das Angebot angewiesen sind. Auch Kitas haben Anstrengungen zu unternehmen, um die Empfehlungen des BAG bestmöglich einzuhalten. Nachdem bereits im Kantonsspital ein generelles Besuchsverbot gilt, ist dieses nun auch für Alters- und Pflegeheime eingeführt worden. Die Heimleitung kann in begründeten Fällen Ausnahmen bewilligen. Auch hier sind die Empfehlungen betreffend Hygiene und sozialer Distanz zu beachten. «Dadurch wollen wir gewährleisten, dass die am stärksten gefährdete Generation den notwendigen Schutz erhält», erklärt Michèle Blöchliger.

Der Regierungsrat hat sich gegen ein Verbot der Nutzung von Spielplätzen ausgesprochen. Besitzer respektive Verwalter von Spielplätzen werden aber aufgefordert, das Plakat «So schützen wir uns» mit den wichtigsten Verhaltens- und Hygienemassnamen an geeigneter Stelle anzubringen. Dieses kann ebenfalls auf www.nw.ch/coronavirus heruntergeladen werden. Betreuungspersonen sollten darauf achten, dass die Anzahl Kinder, die miteinander spielen, nicht zu gross ist, damit keine Ansammlungen entstehen. Kinder können ebenfalls Virenträger sein, auch wenn sie keine Symptome aufweisen. «Wir empfehlen den Familien, auch mal in den Wald zu gehen, einen Spaziergang oder eine Velotour zu unternehmen und sich nicht ständig auf dem Spielplatz aufzuhalten», sagt Michèle Blöchliger.

Der Bundesrat hat bereits am vergangenen Freitag beschlossen, dass Seilbahnen und Kleinseilbahnen nur noch für Transport- und Erschliessungszwecke betrieben werden dürfen. Der Nidwaldner Regierungsrat fordert die Bahnbetreiber dazu auf, touristische Gäste in der gegenwärtigen Situation abzuweisen. Dies gilt auch für individuelle Tagesausflügler wie Wanderer oder Biker. Die Bahnen sollen derzeit ausschliesslich als Zubringer für Bewohner oder Älpler verwendet werden. Der Regierungsrat hat zudem die maximal zugelassene Kapazität in den Gondeln neu festgelegt, um die Empfehlungen bezüglich sozialer Distanz besser umsetzen zu können. Kantonal konzessionierte Luftseilbahnen dürfen maximal 2 Personen gleichzeitig befördern, bei eidgenössisch konzessionierten Luftseilbahnen variiert diese Zahl zwischen 2 und 10, je nach Grösse der Gondel.

Das Bundesamt für Verkehr hat am Montagabend bekannt gegeben, dass aufgrund des Coronavirus das Angebot im öffentlichen Verkehr (öV) reduziert wird. Dies tangiert auch die Zentralbahn und den Postautobetrieb in Nidwalden. Die Reduktion erfolgt schrittweise ab 19. März und soll bis 22. März definitiv eingeführt sein. Die Kantone Nidwalden, Obwalden und Luzern prüfen derzeit zusammen mit der Zentralbahn, wie die Ausdünnung des Fahrplans am besten umgesetzt werden kann. Der Betrieb der Postautolinien wird anschliessend auf den reduzierten Fahrplan der Zentralbahn angepasst.

Aufmunternde Worte sind jetzt besonders gefragt
Der Regierungsrat ist sich bewusst, dass die neusten Massnahmen den Alltag vieler Leute massiv einschränken und Ängste hervorrufen. «Umso mehr müssen wir alle zueinander schauen und psychisch fit bleiben. Sich gegenseitig aufzumuntern und Mut zuzusprechen, ist in der gegenwärtigen Situation besonders wichtig», hält Michèle Blöchliger stellvertretend für den gesamten Regierungsrat fest. Auch betont dieser, dass Einzelsport nach wie vor erlaubt ist und diese Möglichkeit genutzt werden soll. Wer auf seinen Körper achtet, stärkt dadurch sein Immunsystem und seine Abwehrkräfte. «Wir glauben an die Eigenverantwortung und Solidarität innerhalb unserer Bevölkerung. Bleiben Sie gesund!»

Der Regierungsrat empfiehlt, sich regelmässig auf der Webseite des Bundesamtes für Gesundheit unter www.bag-coronavirus.ch über die aktuelle Situation in der Schweiz zu informieren. Informationen zur Lage im Kanton Nidwalden und hilfreiche Formulare sind unter www.nw.ch/coronavirus erhältlich. Für betroffene Arbeitgeber und Selbständigerwerbende erteilt die Volkswirtschaftsdirektion, Telefon +41 41 618 76 54, bei Fragen Auskunft. Für die Bevölkerung steht täglich von 8.00 bis 18.00 Uhr eine Helpline unter Tel. +41 41 618 43 34, E-Mail: helpline@nw.ch, zur Verfügung.

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