Baustellen halten COVID-19-Vorgaben bisher grundsätzlich ein

3. April 2020

Im Kanton Nidwalden wird auf Baustellen überprüft, ob die Verhaltensmassnahmen zum Coronavirus befolgt werden. Bisher wurden keine schwerwiegenden Verstösse festgestellt. Die Kontrolltätigkeit wird aber fortgesetzt.

Auf Baustellen darf trotz Corona-Pandemie weiterhin gearbeitet werden, sofern die Hygiene- und Verhaltensmassnahmen des Bundesamtes für Gesundheit eingehalten werden. Für Kontrollen vor Ort ist die Suva zuständig. Ergänzend werden im üblichen Rahmen Kontrollen durch die Tripartite Arbeitsmarktkommission Nidwalden, Obwalden und Uri durchgeführt. Auch im Kanton Nidwalden sind mittlerweile Baustellen auf die COVID-19-Vorschriften überprüft worden – dies auch aufgrund von Hinweisen von Drittpersonen. Bisher sind keine Verstösse aus Nidwalden gemeldet worden, die eine Schliessung des Betriebes rechtfertigen. «Das ist erfreulich und ein Indiz dafür, dass sich die Baubetriebe ihrer Verantwortung bewusst sind», hält Volkswirtschaftsdirektor Othmar Filliger fest.

In anderen Kantonen ist es in der Zwischenzeit zu staatlich angeordneten Schliessungen von Baustellen gekommen. Diese dürfen ihren Betrieb erst dann wiederaufnehmen, wenn sie die Umsetzung der Hygiene- und Verhaltensmassnahmen gewährleisten können. «Ich bin zuversichtlich, dass wir in unserem Kanton nicht zu solchen Mittel greifen müssen. Wenn es aber notwendig ist, werden auch wir konsequent vorgehen», betont Othmar Filliger. «Es bedarf im Kampf gegen das Coronavirus keiner Nachlässigkeiten, damit die weitere Ausbreitung eingedämmt werden kann. Was für die ganze Bevölkerung gilt, gilt auch für Arbeiter auf den Baustellen.» Für Unternehmen, die unsicher sind, welche Punkte eingehalten werden müssen, sind unter www.nw.ch/coronavirus Merkblätter und eine Checkliste aufgeschaltet.

Zugehörige Objekte

Name
Medienmitteilung Kontrolle Baustellen [PDF] Download 0 Medienmitteilung Kontrolle Baustellen [PDF]